Argumente - Fakten - Hintergründe

Das geplante "Industriegelände"

Bei dem Grundstück handelt es sich um eine entwässerte, relativ stark genutzte Futterwiese im Flachmoorbereich des "Willinger Weitmooses".
Die Fläche liegt nahe dem Autobahnanschluss Bad Aibling, zwischen der A8 und der Staatsstraße 2089 in Richtung Pullach. Sie ist in etwa so groß wie Berbling.
Die im Norden und Westen anschließende weite von kleinen Wäldchen durchsetzte reizvolle Wiesenlandschaft erweckt noch immer, trotz der stellenweise krassen landwirtschaftlichen Übernutzung (Maisanbau auf Niedermoorstandorten), den Eindruck einer parkähnlichen fast ungestörten bäuerlichen Kulturlandschaft. Zahlreiche das Weitmoos durchziehenden Gräben zeigen noch die moortypischen Gehölze, Röhricht- und Staudengesellschaften.

Das "Willinger Weitmoos" ist als Teil des Landschaftszuges altbayerischer Kulturlandschaft zu betrachten, der sich erstreckt aus dem Inntal über Brannenburg, Litzeldorf, Bad Feilnbach, Au, Dettendorf und Berbling ins Mangfalltal. Hier gilt es die besondere Schönheit der Voralpenlandschaft zu schützen und zu fördern. Neben den Seen und dem herrlichen Bergpanorama sind es auch die Moor- und Mooslandschaften und die traditionelle bäuerliche Landwirtschaft, die jährlich zig Millionen Erholungssuchende in unsere Ferienlandschaft locken.

Für viele Aiblinger gilt: "Wir wohnen da, wo andere Urlaub machen!"
So haben in diesem Gebiet eben auch nach dem Regionalplan (RP) Südostoberbayern Erholung und Fremdenverkehr Vorrang vor allen anderen Nutzungsansprüchen, die Belange von Natur und Landschaft bekommen besonderes Gewicht (siehe auch unten).

Alle Gesetzes- und Planungsvorgaben widersprechen eindeutig jeder Bebauung im Weitmoos:

Bayerisches Naturschutzgesetz, Art. 13 d 1:
Moore gehören zu den besonders wertvollen Biotopen; Maßnahmen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung führen sind unzulässig.

Landesentwicklungsprogramm (LEP) Bayern:
Die Zielvorgaben fordern die Verhinderung der weiteren Landschaftszersiedelung, bodensparende Formen der gewerblichen Entwicklung sowie verstärkte Anstrengungen beim Landschaftsschutz.
Nach LEP B II 1.7 werden Moore als besonders schützenswerte Landschaftsteile eingestuft, die von Bebauung grundsätzlich freizuhalten sind.

Regionalplan (RP) der Region Südostoberbayern (18):
Fachliche Ziele Natur und Landschaft: Die traditionellen bäuerlichen Kultur- und Siedlungslandschaften sollen erhalten bleiben; dabei soll die land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung weiterhin gesichert werden ... Bei konkurrierenden Nutzungsansprüchen soll - vor allem im Alpenraum und im Alpenvorland - auf eine Nutzung hingewirkt werden, die mit der Empfindlichkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes am besten in Einklang steht ... auf extensive Streuwiesennutzung soll zur Erhaltung der Vegetationsvielfalt hingewirkt werden ... Die naturnahen Moore mit ihren Randbereichen sollen in ihrem Bestand und in ihrer Funktionsfähigkeit erhalten bleiben. Dabei sollen grundsätzlich keine weiteren Entwässerungen durchgeführt werden ... Abgetorfte und entwässerte Moore sollen sich in einen möglichst gleichwertigen naturnahen Zustand entwickeln können.
Fachliche Ziele gewerbliche Wirtschaft: Größere Industrie- und Gewerbegebiete sollen - soweit Bedarf vorhanden - schwerpunktmäßig in den zentralen Orten ... Rosenheim, Kolbermoor, Bruckmühl, Feldkirchen-Westerham, Raubling, Wasserburg, ... bereitgestellt werden. ... In Bad Aibling soll die Kurbadfunktion ergänzt und weiterentwickelt werden. In den Nahbereichen Kolbermoor, Bruckmühl und Feldkirch-Westerham sollen Industrie und Gewerbe ausgebaut werden. Im möglichen Mittelzentrum Bad Aibling soll eine gewerbliche Weiterentwicklung nur in Abstimmung der Kurbadfunktion ermöglicht werden.

Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) für den Landkreises Rosenheim:
Laut ABSP handelt es sich beim Willinger Weitmoos um ein landesweit bedeutsames Feuchtgebiet.
Unter Ziele und Maßnahmen wird aufgeführt: Sicherung der überregional bis landesweit bedeutsamen Artvorkommen im Weitmoos und den Randbereichen der Willinger Filze durch Ausdehnung der Restflächen und Vernetzung derselben; Renaturierung ehemaliger Feucht- und Streuwiesenstandorte; Extensivierung der Landwirtschaft auf Niedermoorstandorten.

Landschaftsplan der Stadt Bad Aibling:
Willinger Weitmoos: Dieses stark entwässerte Versumpfungsmoor wird relativ intensiv landwirtschaftlich genutzt.
Nördlich des Kaltenbachs weist der Agrarplan landwirtschaftliche Flächen mit durchschnittlichen Erzeugungsbedingungen aus. Südlich grenzen an den Kaltenbach erhaltens- und schützenswerte relativ intakte Streuwiesen. Diese restlichen Streuwiesen sind aufgrund der übrigen Meliorationsmaßnahmen stark gefährdet. Sie sollten jedoch als Zeugnisse einer ehemals typisch bäuerlichen Bodennutzung und zur Erhaltung der Artenvielfalt unbedingt in ihrer derzeitigen Qualität erhalten werden.

Stadtentwicklung Bad Aibling

Die Stadt setzt weiter auf einen bereits beginnenden Aufschwung im Bereich Kur, Kliniken, Fremdenverkehr (lt. SZ-Interview vom 8. 2.00 mit Bm. Dr. Keitz).
Durch die Lage direkt an der Autobahnausfahrt würde ein weithin einsehbares Industriegebiet (mit Bauhöhen von fast 19 Metern, 3-Schicht-Betrieb und LKW-Verkehr rund um die Uhr) eine sehr schlechte Visitenkarte für die sich wandelnden Gesundheitszentren Bad Aibling und Bad Feilnbach sein. Schließlich will Bad Aibling, begünstigt durch die strategisch hervorragende Lage nahe München, Salzburg, Innsbruck und begünstigt durch die Lage inmitten der wunderschönen Voralpenlandschaft (Berge und Seen), seine Standortqualitäten allgemein verbessern. Durch Verkehrsberuhigung der Innenstadt, Wellnessangebote, Tagungs-/Seminarangebote, Erlebnisbad uvm. sollen Aufenthaltsqualität und das vorhandene Wellness-,Sport- und Gastronmieangebot verbessert werden.
Vier qualifizierte Fachplaner aus den Bereichen Wirtschaft, Städtebau, Landschaft und Verkehr arbeiten jetzt im zweiten Jahr an einem Stadtentwicklungsplan für Bad Aibling.
Sie sind sich einig in der Ablehnung(!) einer Industrieansiedlung im Weitmoos. Die Leitbilder, Ziele und Maßnahmen zukünftiger Wirtschafts- und Gewerbeentwicklung sehen vielmehr einen Gewerbepark im Westen der Stadt vor.
Im Weitmoos schlagen die Planer einen "Moorpark" vor.
Folgende Vorstellungen wurden für dieses Projekt genannt:
Gemeinsames Projekt von Bad Aibling und Bad Feilnbach; imagewirksame Selbstdarstellung der Moorbäder; Infozentrum, Cafe; Fuß- und Radwegeverbindung in beide Badeorte; Schutz und Aufwertung der Landschaft nach ökologischen und ästhetischen Gesichtspunkten.

Prof. D. Valentin:
"Die Ansiedlung des Logistikzentrums Kathrein stellt einen baulichen Eingriff in einen heute - bis auf die Autobahn - noch großräumig intakten landschaftlich geprägten Raum dar, der damit seinen Charakter grundsätzlich und negativ ändern würde.
Die Verantwortung für die Voralpenlandschaft als nicht nur regional sondern europäisch bedeutende Ferienlandschaft zwingt zu besonderer Sorgfalt bei der Ausweisung von Gewerbe- und Industrieflächen sowie auch bei der Planung von Verkehrsstraßen. Beides wird von den Erholungssuchenden im Regelfall als negativ und landschaftsbeeinträchtigend empfunden.
Die Auswahl von Gewerbe- und Industrieflächen muss deshalb in besonderem Maße dem Kriterium der Landschaftsverträglichkeit genügen. Grundsätzlich sind wenige, gut erschlossene und größere Gewerbeflächen der dispersen Zersiedelung vorzuziehen. Dies setzt interkommunale Zusammenarbeit voraus. Im Raum Bad Aibling - Rosenheim erscheinen für großmaßstäbliche Gewerbeansiedlungen die Flächen in Rosenheim bzw. Kolbermoor besser geeignet."

Raumordnungsverfahren/Reisebusstation

Kein Bauvorhaben wäre an dieser Stelle im Außenbereich gelegen genehmigungsfähig, ginge es nach den Vorgaben von Raumordnung und Landesplanung.
Eine auf demselben Grundstück geplante Reisebusstation wurde, obwohl sie besser zum Fremdenverkehr gepasst hätte, 1997 im Raumordnungsverfahren abgelehnt.

Regierung von Oberbayern, Regionalplanungsstelle, 23.7.97:
... Die Zweckmäßigkeit dieser Anlage und der Bedarf dafür mögen unbestritten sein. Ebenso auch mit der Reisebusstation verbundene positive wirtschaftliche Auswirkungen, zumal ganz allgemein das Ziel besteht, den Fremdenverkehr und den Erholungsverkehr in diesem Raum zu stärken. Der konkrete Standort jedoch im reinen Außenbereich gelegen und weithin einsehbar, wird hier nicht für sinnvoll gehalten. Eine solche Anlage hat keinen Bezug zum Alpenraum und zum Kurwesen und hat infolgedessen auch im Alpenvorland keine Berechtigung ... Insbesondere stehen dem Vorhaben schutzwürdige Belange ... aus der Sicht des Naturschutzes, der Landschaftsökologie sowie die Belange des Schutzes unversehrter Landschaft entgegen. Ein weiterer wichtiger Konflikt ist in der mangelnden Zuordnung zu Siedlungsgebieten zu sehen.

Nur den "guten Beziehungen" der Firma Kathrein ist zu "verdanken", dass diesmal ein Raumordnungsverfahren umgangen werden konnte - entgegen jeder Planungsgerechtigkeit und gegen den ausdrücklichen Willen des Aiblinger Stadtrates.(siehe Beschluss vom 15.7.99)
Das bereits eingeleitete Raumordnungsverfahren wurde von der Regierung von Oberbayern wieder eingestellt mit der Begründung, Landrat Dr. Gimple habe bereits (schriftlich, 2.4.98) so weitreichende Zusagen an das Unternehmen Kathrein gemacht, dass eine landesplanerische Überprüfung "obsolet geworden sei" (also überflüssig).
Dem Bund Naturschutz (BN), der gegen diesen groben Verfahrensfehler geklagt hatte, wurde in zweiter Instanz vor dem Verwaltungsgerichtshof das Klagerecht abgesprochen.
In seiner Klage vor dem Verwaltungsgericht hatte der BN angeführt, seine Beteiligungsrechte als Naturschutzverband seien verletzt worden, ferner sei eine erhebliche überörtliche Raumbedeutsamkeit für das Vorhaben Kathrein gegeben, die ein Raumordnungsverfahren zwingend notwendig mache. Die Verlagerung des Verfahrens auf eine völlig andere Planungsebene (Kommune) sei unzulässig.
Materiell rechtlich, also in der Sache, wurde der Auffassung des Verwaltungsgerichts München (1. Instanz), das Bauvorhaben sei problematisch und mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig, vom Verwaltungsgerichtshof nicht widersprochen.

Das Ausweisungsverfahren für dieses Industriegebiet, ohne Raumordnungsverfahren und landesplanerische Bewertung, hat in seiner Einmaligkeit landesweit wirksamen Präzedenzcharakter, Die Art und Weise der politischen Beeinflussung des Verfahrens allgemein und der Vorabsprachen Kathrein, Gimple, Wiesheu mit weitgehenden Zusagen an das Unternehmen im Besonderen lassen ein ordentliches Planungsverfahren zum bloßen Kasperltheater verkommen.
Schlimmstensfalls, wenn diese Verfahrenweise Schule macht, könnte dem ungebremsten Flächenfraß und dem rücksichtslosen Landschaftsverbrauch in ganz Bayern Tür und Tor geöffnen werden.
Schon jetzt wird in Bayern jährlich eine Fläche so groß wie der Chiemsee bebaut.

Landschaftszersiedelung

Ohne Zweifel muss eine Bebauung im reinen, extremen Außenbereich Bad Aiblings als Schaffung eines neuen Siedlungskernes, als Zersiedelung der Landschaft gewertet werden, die den allgemein gültigen und vernünftigen Bestrebungen nach kompakten Siedlungsstrukturen entgegengerichtet ist. Auch nach Aussage des Städteplanerteams (Valentin, Biesterfeld, Pietrusky, Lang) kann vorsichtige Siedlungsentwicklung bei uns aber allenfalls noch im Westen der Stadt erfolgen.
Wir müsssen davon ausgehen, dass innerhalb kürzester Zeit beiderseits von Staatsstraße und Autobahn weitere ähnliche Ansiedlungen folgen würden und allmählich das gesamte Weitmoos mit Industrie und Gewerbe "volllaufen" könnte. Was sollte noch gegen weitere Ansiedlung von Betrieben sprechen, wenn einmal die Erschließung mit Strom, Wasser und Kanal bis zur Autobahn vorhanden ist?
Selbst die ruhenden Pläne für einen Regionalflugplatz kämen vermutlich schnell wieder aus der Schublade.
Kathrein hat auf seinem Grundstück Restfläche, die das Unternehmen selbst nicht bebauen will, die es aber nach der Industriegebietsausweisung (mit großem Gewinn) als Industriegrundstücke weiterverkaufen könnte, ohne dass die Stadt noch Einfluß nehmen könnte auf die Auswahl der Betriebe.

Verkehrsanbindung

Aus verkehrstechnischer Sicht ist der geplante Aiblinger Standort für die Firma Kathrein schlecht angebunden, da die Hauptproduktionsstätten in Rosenheim und Thansau liegen.
Für ein Logistikzentrum (Hochregallager) ist die Nähe an bestehende Produktionsstätten wegen des regen Warenaustausches von besonderer Bedeutung. Rund um die Uhr (3-Schichtbetrieb) würden LKWs zwischen Thansau und Bad Aibling hin- und herpendeln. Dazwischen liegt das für häufige Staus bekannte Inntaldreieck. Bei Stau auf der A8 würden die LKWs die umgebenden Orte schwer belasten.

Alternativstandorte für Kathrein

Grundsätzlich geht es uns selbstverständlich nicht darum, die Expansion der Firma Kathrein ganz allgemein zu behindern. Allerdings muss ein ordnungsgemäßer Verfahrensablauf eingehalten werden, damit die Belange von Natur und Landschaft besonders auch aus regional- und landesplanerischer Sicht Beachtung finden.
Der Aiblinger Standort ist nach unserer Überzeugung aus den genannten Gründen für ein Industriegebiet jedoch nicht geeignet. Landschaftsverträglicher, verkehrstechnisch günstiger und umweltverträglicher sind Flächen am Autobahnanschluss Rosenheim und in Thansau, die auch die Möglichkeit, den Gütertransport wieder mehr auf die Bahn zu verlagern, offen lassen.
Diese Industrieflächen sind erschlossen - allerdings natürlich nicht zum Preis von Grünland zu haben.

Wirtschaft und Arbeitsmarkt Bad Aibling - Panik ist nicht angesagt!

  1. Abeitslosenzahlen: zeitweise gehörte Rosenheim 1999 zu den Bezirken in Deutschland mit den wenigsten Arbeitslosen;
    in Aibling betrug die Quote 4,5 %;
    in Rosenheim 5,6 %;
    in Wasserburg 3,3 %
  2. Beschäftigte am 30.6.98:
    Aibling an zweiter Stelle nach Wasserburg: 5112 bei 16330 Einwohnern (Std. 30.6.99);
    Bruckmühl: 3211 bei 15231 Einwohnern (Std. 30.6.99);
    Kolbermoor: 2998 bei 17036 Einwohnern (Std. 30.6.99)
  3. Die Zahlen der Ein- und Auspendler sind etwa gleich groß (3182/3218). Wobei 653 Kolbermoorer nach Bad Aibling einpendelten, aber nur 190 nach Kolbermoor auspendelten. 490 Bruckmühler pendelten nach Bad Aibling, 352 Aiblinger pendelten nach Bruckmühl und 517 nach München. (Stand 30.6.98)
  4. Die Pro-Kopf-Verschuldung in Aibling ist nur etwa ein Drittel so hoch wie in Gemeinden vergleichbarer Größe in Bayern und auch weit niedriger als die Pro-Kopf-Verschuldung in Bruckmühl und Kolbermoor.

Die Zahlen zeigen, dass besonders das vielgepriesene Kolbermoor mit seinem riesigen Gewerbepark eine weit schlechtere Bilanz aufweist als Bad Aibling. Industrie im Süden der Stadt schadet dem im Aus- und Umbau begriffenen Kur-, Klinik- und Tourismusbetrieb, weil Industrie allgemein Erholungssuchende eher abschreckt. Wir halten es für unverantworlich dieses stabile Standbein unserer Wirtschaft zu gefährden. Ein zweites Standbein, darf das erste gesunde nicht zerschlagen!
Industrie passt nicht zur Geschichte und Tradition von Bad Aibling.
Dem mittelständischen Gewerbe hingegen, v.a. expandierenden einheimischen Handwerks- und Gewerbebetrieben, sollte ein Angebot im Westen der Stadt gemacht werden (Gewerbepark Markfeld). Zusätzliche ist unbedigt Flächenmanagement/Stadtmarketing für die innerstädtischen Reserven erforderlich.

Prof. Dr. Dr. Ulrich Pietrusky:
"Es lohnt sich, den Wirtschaftsfaktor Kur und Fremdenverkehr weiterzuentwickeln, trägt er doch ganz maßgeblich zum Volkseinkommen und zum Arbeitsplatzangebot der traditionsreichen Stadt Bad Aibling bei."

Arbeitsplätze bei der Firma Kathrein

100 versprochene Arbeitsplätze in einem modernen Hochregallager sind keine sehr plausible Zahl. Im allgemeinen führt die Zentralisierung von Funktionen eher zum Abbau von Stellen; vermutlich aber primär zu deren Verlagerung. Mit Sicherheit sind aber die Versprechen der Firma Kathrein in keiner Weise bindend!
Es ist geradezu abenteuerlich, die vielen vorhandenen und neu entstehenden Arbeitsplätze des Gesundheits- und Fremdenverkehrswesens durch das sich abzeichnende Industrieszenario im Süden der Stadt zu gefährden.
Fragen Sie beispielsweise die Träger der Neurologischen Klinik nach den Kriterien ihrer Standortwahl!