Bebauungsplan und Planungsauftrag

Der Stadtdrat der Stadt Bad Aibling möge folgenden Antrag beschließen:

1. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Weitmoos und Willinger Filz"
2. Planungsauftrag an ein geeignetes Landschaftsarchitektenbüro

Geltungsbereich

Nord- + Ostgrenze=Gemeindegrenze
Südgrenze=Autobahn A8, ausgenommen Bebauungsplan "Eulenau" Nr. 62
Westgrenze=Gemeindegrenze, Fischteiche, landwirtschaftlicher Weg s. Beiblatt.
Größe: ca. 365 ha

Begründung

  1. Durch diese Maßnahme wird die gefürchtete Ausuferung des Industriegebietes Eulenau entlang des Autobahnzubringers und an der A 8 in Richtung Dettendorf verhindert.
  2. Flächen für Moorpark ( siehe Stadtentwicklungsplan) können eingeplant werden. Ausgleichsflächen für andere Baugebietsausweisungen (Eingriffsregelung in der Bauleitplanung des BayStMLU) können hier angeboten werden.
    Schützungswerte Gehölze und Streuwiesen werden mit Pflegeanleitung festgeschrieben (s. Landschaftsplan + neue Kartierung).
  3. Fuß- und Radweg entlang des Autobahnzubringers kann geplant, das Radwegenetz (Rundweg) verbessert und erweitert werden.
  4. Erweiterungen der best. Bebauung, der Freizeit- und Vereinsgrundstücke werden durch Grünordnung und Bebauungsgrenzen planerisch erfaßt.
    Der "privilegierte Wildwuchs" (Gärtnerbetriebe) wird eingedämmt.
  5. Das Abbaugebiet "Willinger Filz" für das Bademoor wird durch diesen Bebauungsplan gesichert und die Renaturierung dieses Gebietes wird nach den neuesten Methoden festgeschrieben.
  6. Eine Festschreibung eines landschaftlich wertvollen Bereiches in dieser Größenordnung hatauch für andere Gemeinden Modellcharakter. Es ist zu überprüfen, ob diese Maßnahme bezuschussungswürdig ist.

Finanzierung

Die Planungskosten sind im Haushaltsplan 2001 einzuplanen.
Angebote sind von Planungsbüros einzuholen, Größe des Geltungsbereiches ist außerhalb der HOAI und somit frei vereinbar.

Bad Aibling, den 21. Mai 2000

Heidi Benda Stadträtin
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