Der Stadtdrat der Stadt Bad Aibling möge folgenden Antrag beschließen:
Nord- + Ostgrenze=Gemeindegrenze
Südgrenze=Autobahn A8, ausgenommen Bebauungsplan "Eulenau" Nr.
62
Westgrenze=Gemeindegrenze, Fischteiche, landwirtschaftlicher Weg s. Beiblatt.
Größe: ca. 365 ha
Die Planungskosten sind im Haushaltsplan 2001
einzuplanen.
Angebote sind von Planungsbüros einzuholen, Größe des
Geltungsbereiches ist außerhalb der HOAI und somit frei vereinbar.
Bad Aibling, den 21. Mai 2000
Heidi Benda Stadträtin
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