Ergebnis des Bürgerentscheids

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen: 2786 (48,4%)
Nein-Stimmen: 2970 (51,6%)
Ungültige Stimmen: 13 (0,23%)
Quorum erfüllt: größer als 20%

Damit ist der Bürgerentscheid "Rettet das Willinger Weitmoos" nicht angenommen!

Wir bedanken uns für die große Unterstützung der Aiblinger Bürger während des letzten halben Jahres. Gewiss ist die Enttäuschung über unsere Niederlage groß. Wir haben alle Anstrengungen unternommen, dem Willinger Weitmoos nach dem gescheiterten Antrag im Stadtrat vom 27. Januar 2000 eine zweite Chance zu geben. Leider konnten wir einer Mehrheit der Aiblinger Bürgerschaft die Bedeutung dieser landschaftlichen Qualitäten für Bad Aibling und die gesamte Region nicht nahebringen. Jedenfalls haben wir durch den Bürgerentscheid erreicht, dass sich eine Vielzahl von Bürgern wieder für kommunalpolitische Fragen interessiert.

Wir werden uns im Rahmen der Beteiligungsmöglichkeiten in der Bauleitplanung des neuen Industriegebietes weiter engagieren und unsere Vorstellungen einbringen. Jetzt haben wir auch wieder mehr Zeit, uns verstärkt um die weitere Umsetzung der Ziele des Stadtentwicklungsplans zu bemühen.

Vertreter des Bürgerbegehrens Stellvertreter des Bürgerbegehrens
Wolfgang Ritz, Westendstraße 15c, Tel.: 36169
Frank Kienzle, Schwimmbadstraße 11, Tel.: 92536
Corinna Flemming, Jakob-Rupp-Straße 6, Tel.: 1469
Katharina Dietel, Binderweg 19, Tel.: 342338
Jürgen Hülße, Mühlmoosstraße 17, Tel.: 8480
Max Leuprecht jun., Schwimmbadstraße 11, Tel.: 92536

Allgemeine Informationen zum Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

Die Gesetzliche Grundlage ist in der Gemeindeverordnung für den Freistaat Bayern Art. 18a GO (Bürgerbegehren und Bürgerentscheid) geregelt. Ein Bürgerentscheid wird nach der Prüfung des Bürgerbegehrens durch den Gemeinderat beschlossen. Der Bürgerentscheid hat die rechtliche Wirkung eines Gemeinderatbeschlusses, wobei der Gemeinderat den Entscheid innerhalb eines Jahres nicht verändern darf. Rechtlich gesehen handelt es sich nicht um eine Wahl sondern um eine Abstimmung.

Stimmberechtigt sind alle EU-Bürger, die das 18.Lebensjahr vollendet haben und mind. 3 Monate ihren 1. Wohnsitz im Gemeindegebiet haben. Die Stimmabgabe kann selbstverständlich auch über eine "Briefwahl" erfolgen. Die Briefabstimmungsunterlagen sollten rechtzeitig nach Benachrichtigung durch die Gemeinde bei der Gemeinde beantragt werden. Die Abstimmung erfolgt in den Wahllokalen der Abstimmungsgebiete am Sonntag den 9. April zwischen 8.00 und 18.00 Uhr statt. Wenn Sie also wissen, dass Sie an diesem Tag verhindert sein könnten, nehmen Sie bitte die Möglichkeit zur Briefabstimmung war.

Auf dem Stimmzettel finden Sie unsere Fragestellung und die Felder für die Ja und Nein Stimmen. Wenn Sie mit Ja abstimmen, treten Sie für den Erhalt der Landschaft und gegen die Ausweisung des Industriegebietes in dem betreffenden Bereich des Willinger Weidmooses ein.

Seit dem letzten Jahr gilt es die Hürde des Quorums zu überwinden. Es genügt nicht mehr nur die Mehrheit der abgegebenen Stimmen zu erhalten, sondern diese Mehrheit muss bei unserer Gemeindegröße mind. 20 % der Wahlberechtigten betragen. Für Bad Aibling bedeutet das, es müssen sich mindestens 2400 Bürger für den Bürgerentscheid aussprechen. Wenn diese Hürde nicht genommen wird, gilt die Abstimmung als verloren.