Antrag auf ein Mediationsverfahren

Der Stadtrat der Stadt Bad Aibling möge beschließen:

Die Ausweisung des Bebauungsplanes Nr. 62 "Industriebaugebiet Eulenau" soll Gegenstand eines Mediationsverfahrens werden, durch das eine für die gesamte Region tragfähige Kompromißlösung herbeigeführt wird.

Erläuterung

Mediation (lat.)=Vermittlung

Der Bundesgesetzgeber sieht das Mediationsverfahren bereits im Baugesetzbuch vor (BauGB §4b Einschaltung eines Dritten). Bei Planungsvorhaben, die sich widerstrebende und sich zunehmend verhärtende Interessenslagen heraufbeschwören, hat sich die Mediation als Konfliktschlichtungsverfahren bewährt. Im Rahmen eines großen runden Tisches wird ein Lösungsansatz erarbeitet, der von allen gesellschaftlichen Gruppen übereinstimmend mitgetragen werden kann.

Die Mediation dient zum einen, die Regional- und Bauleitplanung transparenter zu machen, zum anderen, die Bürger stärker an der Gestaltung ihres Lebensumfeldes zu beteiligen.

Das Mediationsverfahren ist in Baden-Württemberg ein seit einigen Jahren anerkanntes Instrument. Es wurden damit sehr gute Erfahrungen gemacht.

Begründung des Antrages

  1. Nach Rücksprache mit dem Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen wird das Mediationsverfahren als Mittel der Konfliktschlichtung im Rahmen der koordinierenden Planung, der sogenannten Dialogplanung mit der beteiligten Bürgerschaft, begrüßt. Dieses Verfahren kann aber nur von der Kommune als Trägerin der Planungshoheit eingeleitet werden.
  2. Ein unvoreingenommener Moderator soll im Gegensatz zu den bislang im Planungsverfahren befangenen Beteiligten die Tatsachen nach objektiven Kriterien zusammenführen und bewerten. Auf Mediation spezialisierte Planungsbüros erarbeiten die Konfliktlösung.
  3. Das Raumordnungsverfahren und die landesplanerische Abwägung erfolgten nicht. Im Rahmen der Mediation soll die Abwägung, die im Falle dieses überörtlich raumbedeutsamen Planungsvorhaben absolut notwendig ist und unbedingt erfolgen muß, nachgeholt werden.
  4. Das Ergebnis des Bürgerentscheides legt keine eindeutige Zustimmung für die Ausweisung des Industriegebietes nahe. Vielmehr ist davon auszugehen, daß nahezu 50% der Wählerschaft nicht hinter dem Planungsvorhaben stehen. Es fehlt also eine tragfähige Mehrheit in der Bevölkerung, die das Bauvorhaben, so wie es derzeit bekannt ist, befürwortet.
  5. Bis heute blieben die elf alternativen Standorte, die angeblich in einer internen Abwägung der Firma Kathrein und des Landratsamtes Rosenheim ausgeschieden wurden, unbenannt. Als Rechtfertigung des Standortes Bad Aibling sollte im Zuge des Mediationsverfahrens die Chance genutzt werden, die ausgeschiedenen Standortalternativen einer breiten Aiblinger Öffentlichkeit vorzustellen. Nur so kann eine allgemeine Zustimmung für das Bauvorhaben erreicht werden.
  6. Die Mediation stellt für die Stadt Bad Aibling die Möglichkeit dar, eine Individualklage durch Dritte abzuwenden. Dies ist ein ganz entscheidender Aspekt, der für die Mediation spricht. Zugleich arbeitete die Stadt aktiv an einem Ausgleich von Bauwerber und Bürgerschaft. In dem Schlichtungsverfahren sollen für die sich gegenüberstehenden Interessen eine einvernehmliche und alle Betroffenen befriedende Lösung herbeigeführt werden. Die Stadt Bad Aibling sparte sich dadurch juristische Streitereien und viel Geld. Der Bauwerber verlöre weniger Zeit. Überdies könnte ein weitreichender kommunalpolitischer Schaden von der Stadt abgewendet werden.

Bad Aibling, den 21. Mai 2000

Stadträtin Heidi Benda
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