Antrag auf ein Mediationsverfahren
Der Stadtrat der Stadt Bad Aibling möge
beschließen:
Die Ausweisung des Bebauungsplanes Nr. 62
"Industriebaugebiet Eulenau" soll Gegenstand eines
Mediationsverfahrens werden, durch das eine für die gesamte Region
tragfähige Kompromißlösung herbeigeführt wird.
Erläuterung
Mediation (lat.)=Vermittlung
Der Bundesgesetzgeber sieht das Mediationsverfahren
bereits im Baugesetzbuch vor (BauGB §4b Einschaltung eines Dritten). Bei
Planungsvorhaben, die sich widerstrebende und sich zunehmend verhärtende
Interessenslagen heraufbeschwören, hat sich die Mediation als
Konfliktschlichtungsverfahren bewährt. Im Rahmen eines großen runden
Tisches wird ein Lösungsansatz erarbeitet, der von allen
gesellschaftlichen Gruppen übereinstimmend mitgetragen werden kann.
Die Mediation dient zum einen, die Regional- und
Bauleitplanung transparenter zu machen, zum anderen, die Bürger
stärker an der Gestaltung ihres Lebensumfeldes zu beteiligen.
Das Mediationsverfahren ist in Baden-Württemberg ein
seit einigen Jahren anerkanntes Instrument. Es wurden damit sehr gute
Erfahrungen gemacht.
Begründung des Antrages
- Nach Rücksprache mit dem Bayerischen
Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen wird das
Mediationsverfahren als Mittel der Konfliktschlichtung im Rahmen der
koordinierenden Planung, der sogenannten Dialogplanung mit der beteiligten
Bürgerschaft, begrüßt. Dieses Verfahren kann aber nur von der
Kommune als Trägerin der Planungshoheit eingeleitet werden.
- Ein unvoreingenommener Moderator soll im Gegensatz zu
den bislang im Planungsverfahren befangenen Beteiligten die Tatsachen nach
objektiven Kriterien zusammenführen und bewerten. Auf Mediation
spezialisierte Planungsbüros erarbeiten die Konfliktlösung.
- Das Raumordnungsverfahren und die landesplanerische
Abwägung erfolgten nicht. Im Rahmen der Mediation soll die Abwägung,
die im Falle dieses überörtlich raumbedeutsamen Planungsvorhaben
absolut notwendig ist und unbedingt erfolgen muß, nachgeholt werden.
- Das Ergebnis des Bürgerentscheides legt keine
eindeutige Zustimmung für die Ausweisung des Industriegebietes nahe.
Vielmehr ist davon auszugehen, daß nahezu 50% der Wählerschaft nicht
hinter dem Planungsvorhaben stehen. Es fehlt also eine tragfähige Mehrheit
in der Bevölkerung, die das Bauvorhaben, so wie es derzeit bekannt ist,
befürwortet.
- Bis heute blieben die elf alternativen Standorte, die
angeblich in einer internen Abwägung der Firma Kathrein und des
Landratsamtes Rosenheim ausgeschieden wurden, unbenannt. Als Rechtfertigung des
Standortes Bad Aibling sollte im Zuge des Mediationsverfahrens die Chance
genutzt werden, die ausgeschiedenen Standortalternativen einer breiten
Aiblinger Öffentlichkeit vorzustellen. Nur so kann eine allgemeine
Zustimmung für das Bauvorhaben erreicht werden.
- Die Mediation stellt für die Stadt Bad Aibling die
Möglichkeit dar, eine Individualklage durch Dritte abzuwenden. Dies ist
ein ganz entscheidender Aspekt, der für die Mediation spricht. Zugleich
arbeitete die Stadt aktiv an einem Ausgleich von Bauwerber und
Bürgerschaft. In dem Schlichtungsverfahren sollen für die sich
gegenüberstehenden Interessen eine einvernehmliche und alle Betroffenen
befriedende Lösung herbeigeführt werden. Die Stadt Bad Aibling sparte
sich dadurch juristische Streitereien und viel Geld. Der Bauwerber verlöre
weniger Zeit. Überdies könnte ein weitreichender kommunalpolitischer
Schaden von der Stadt abgewendet werden.
Bad Aibling, den 21. Mai 2000
Stadträtin Heidi Benda
Grüne Offene Liste