Mangfallbote (2.8.2000): "Es besteht weiter Informationsbedarf"


Aiblinger Umweltgruppe informierte über die "FFH"-Richtlinie

Bad Aibling - "FFH-Richtlinie - Bedeutung für Bad Aibling und Chance für die Landwirtschaft", hieß die Informationsveranstaltung, zu der die Umweltgruppe drei Referenten geladen hatte. Fazit: Zum Thema FFH besteht weiter Informationsbedarf. Und: das Aufgabenfeld eines städtischen Umweltreferenten, der sich um landschaftliche und naturschutzrechtliche Belange kümmert und Aufklärungsarbeit leisten soll, wäre groß.

Dr. Christian Magerl, Artenschutzbeauftragter des Bund Naturschutz, erläuterte Sinn und Ziel der "Richtline zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen", kurz FFH (Flora-Fauna-Habitat).

Magerl ging auf das Verschlechterungsverbot ein. Es besage, dass die bisherige Nutzung einer Fläche in gleicher Intensität fortgeführt werden kann. Auch eine Nutzungsänderung dürfe erfolgen, wenn die naturschutzfachliche Qualität der Fläche nicht verschlechtert wird. Magerl sagte, dass ein derartiger Schutz im Bayerischen Naturschutzgesetz seit über zehn Jahren verankert sei. Nun würden diese Bestimmungen ins europäische Recht eingebettet.

Alfred Ringler referierte über die Situation vor Ort. Er nannte die Entwicklung der letzten 60 Jahre erschreckend. Im Ellmosener Raum seien mehr als 90 Prozent der ursprünglichen Moorflächen verschwunden. Eine Vernetzung der Restflächen sei für das Überleben der Arten notwendig. Als "Autobahnen für die Arten" seien besonders Fließgewässer beseutsam.

Toni Hofreiter, Biologe und Mitarbeiter der grünen Landtagsfraktion betonte, dass künftig mit einer verstärkten Konzentration der EU-Gelder im Bereich Naturschutz und Landwirtschaft auf FFH-Gebiete zu rechnen sei. Außerdem erläuterte er, dass die Beendigung der "bayerischen Blockadepolitik" schon deshalb wichtig sei, um Zuschüsse zu erhalten. Die EU stelle prinzipiell nur 50 Prozent der Fördermittel bereit, die restlichen 50 Prozent kämen aus Bundes- und Landestöpfen. Derzeit flösse ein erheblicher Teil der Gelder an Deutschland und Bayern vorbei.

In der Diskussion meldeten sich vor allem die Landwirte mit Fragen und Anregungen zu Wort. Eingehend diskutiert wurde, ob das Verschlechterungsverbot eine ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft wie bisher einschließe. Magerl bejahte dies.

An die städtischen Vertreter wurde apelliert, dass gerade die Stadt ein Interesse haben müsse, die Eigenart und Schönheit der Landschaft zu erhalten und zu fördern. Investitionen und Verbesserungen, die im nächsten Jahr im Zuge der Ausgleichsregelung in der Bauleitplanung bundesweit vorgeschrieben sind, sollten sich vornehmlich auf Flächen beziehen, die für die FFH auf Aiblinger Gebiet vorgeschlagen werden.