Landschaftspflegekonzept Bad Aibling - Harthauser Filze bis In der Aschach


I Bezeichnung der Fläche lt. Landschaftsplan Bad Aibling: NDF 4

Lage

Beschreibung der Fläche lt. Landschaftsplan Bad Aibling

Einstufung der Fläche lt. Biotopkartierung Bayern Flachland

Vegetation

Die Mehrzahl der verbreiteten Kalkflachmoorarten ist hier vertreten. Besonders zu erwähnen ist das Vorkommen der Hartmann´s Segge (Carex hartmanii).

Bemerkenswerte Gefäßpflanzenarten:

Fauna

Vorkommen des Feldschwirls

Zustand (Juni 2000)

Zu Zeiten der Fertigstellung des Landschaftsplanes wurde die Hangfläche als Streuwiese, die Senke als zweimahdige Düngewiese bewirtschaftet. An der Südostecke war ein ca. 80 m2 großer Haufen aus Erde und pflanzlichen Abfällen gelagert.

Der das Biotop teilende Graben war so tief, daß ihm eine Drainagewirkung zukam. Darüber hinaus traten bereits damals deutliche Eutrophierungserscheinungen auf.

Leider ist die Fläche in den letzten 18 Jahren durch die fehlende Umsetzung der im Landschaftsplan vorgeschlagenen Maßnahmen komplett zugewachsen. Sie stellt sich heute als Schwarzerlenbestand mit Resten der ehemaligen Krautschicht dar.

Vorgeschlagene Maßnahmen

Da die Fläche seit der Fertigstellung des Landschaftplanes offensichtlich nicht mehr bewirtschaftet wurde, erfolgte in dieser Zeit auch keine zusätzliche Düngung mehr. Daher kann man zumindest in der vorhandene Krautschicht noch die Reste der ehemaligen Vegetation finden. Das bietet die Möglichkeit, durch geeignete Maßnahmen den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen und die vorhandene Artenvielfalt zu sichern.

Zunächst sollte die beschriebene Fläche durch Rodungsmaßnahmen wieder in einen offenen Zustand zurückversetzt werden. Am nördlichen und östlichen Rand der Fläche müßte ein etwa 3 m breiter Streifen aus jeglicher Bewirtschaftung herausgenommen werden. Der Landschaftsplan schlägt vor, hier durch Verwilderung (hohe Stauden, Gebüsch) eine funktionsfähige Pufferzone entstehen zu lassen. In diesem Bereich könnte demnach der vorhanden Schwarzerlenbestand stehen bleiben.

Der Spiegel des quer durch die Fläche verlaufenden Baches soll durch den Einbau von Hindernissen bis etwa 15 cm unter Flur angehoben werden, damit er seine entwässernde Wirkung verliert.

Gefordert wird eine Wiedereinführung der biotopprägenden Nutzung. Mit Ausnahme des oben beschriebenen Saumstreifens muß künftig eine Streunutzung der gesamten Fläche erfolgen (ein Schnitt alle 1 bis 2 Jahre im Zeitraum zwischen 1. September und 1. April). Die Streu muß von der Fläche entfernt werden.

Zu verbieten sind jegliche Düngung, Ablagerung und Abgrabung ebenso wie eine Vertiefung des nördlichen Grenzgrabens oder die Durchführung irgendwelcher Entwässerungsmaßnahmen. Angesichts der Trittempfindlichkeit von Pflanzendecke und Bodenoberfläche und der labilen Situation der Hartmann´s Segge empfiehlt sich außerdem ein Betretungsverbot.


II Bezeichnung der Fläche lt. Landschaftsplan Bad Aibling: NDF 5

Lage

Beschreibung der Fläche lt. Landschaftsplan Bad Aibling

Einstufung der Fläche lt. Biotopkartierung Bayern Flachland

Vegetation

Höchsten Bedeckungsgrad erreicht das Pfeifengras, während in der Moosschicht Torfmoose (Sphagnen) hervortreten.

Bemerkenswerte Gefäßpflanzenarten:

Zustand (Juni 2000)

Laut Landschaftsplan Bad Aibling wurde der Anteil an Flurstück 276/2 seit etlichen Jahren nicht mehr bewirtschaftet und trug bereits einen lockeren Bestand junger Moorbirken. Auf der östlichen Teilfläche wurde seit einem Jahr keine Streunutzung mehr ausgeübt.

Der flache Graben, der die beiden Flurstücke trennt, war weitgehend verwachsen und hatte in seinem damaligen Zustand keine negativen Auswirkungen auf das Biotop.

Düngungseinflüsse beschränkten sich auf die Umgebung am Nordende und stellten in ihrem damaligen weitgehend bewachsenen Zustand, keine nennenswerte Beeinträchtigung dar.

Da auch hier keinerlei Maßnahmen zur Erhaltung der Fläche durchgeführt wurden, ist das gesamte Areal bis auf einen vorhandenen Rundweg auf der östlichen Teilfläche komplett mit Weiden und Erlen bestanden. Diese weisen ein Alter von ca. 15 bis 20 Jahren auf. Die Krautschicht ist vor allem in der vor 18 Jahren noch unbewaldeten Westhälfte in einem erstaunlich guten Zustand. Insbesondere ist die hohe Anzahl noch vorhandener Schwalbenwurz-Enziane beeindruckend.

Vorgeschlagene Maßnahmen

Auch auf dieser Fläche muß dringend eine Rodung der in der Baumschicht bestandsbildenden Weiden und Schwarzerlen durchgeführt werden, um die ehemals biotopprägende Nutzung und Pflege weidereinführen zu können.

Nach Entfernen der Gehölze 1. Ordnung soll im gesamten NDF 5 wieder eine regelmäßige Streunutzung erfolgen. Zur Schonung des Strauch-Birken-Bestandes soll nur alle zwei bis drei Jahre im Zeitraum zwischen 1. September und 1. April einmal gemäht werden. Die Streu muß von der Fläche entfernt werden.

Die zur Sicherung der Lebensraumqualitäten notwendige Streunutzung läßt sich dank der guten Zufahrtsmöglichkeiten und der ebenen Lage mit leichteren Mähgeräten rationell durchführen. Das Befahren der Fläche mit schweren Maschinen ist vor Einzug des Frosts in den Boden dagegen nicht ratsam.

Nicht zugelassen werden dürfen:


III Bezeichnung der Fläche lt. Landschaftsplan Bad Aibling: NDF 6

Lage

Beschreibung der Fläche lt. Landschaftsplan Bad Aibling

Einstufung der Fläche lt. Biotopkartierung Bayern Flachland

Vegetation

Östliche Teilfläche

Westliche Teilfläche

Bemerkenswerte Gefäßpflanzenarten

Zustand (Juli 2000)

Laut Landschaftsplan erfuhr das Grünland auf beiden Teilflächen etwa zur Hälfte noch eine adäquate Streunutzung (1980). Die brachgefallenen Flächen waren noch nicht nennenswert verwildert. Die trockenen Torfstichbereiche trugen Spuren früherer Streunutzung, während in den nässeren vermutlich schon seit ihrer Entstehung eine ungestörte Sukzession ablief.

In den Flurstücken 793 und 811 verursachten Schuttablagerungen einige begrenzte Störstellen.

Die östlichen Partien von Flurstück 813 wurden durch einen tief ausgehobenen Graben beeinträchtigt.

Die westliche Teilfläche (Flurnummer 813) ist teilweise mit einem Weidengebüsch bedeckt, weist aber noch große zusammenhängende und offen gebliebene Bereiche der ursprünglichen Vegetationsdecke auf. Auf der östlichen Teilfläche ist erst kürzlich am südlichen Rand ein Streifen mit Fichten aufgeforstet worden. Der restliche Bereich wird nach wie vor offengehalten.

NDF 6 beinhaltet lt. Landschaftsplan Bad Aibling den schutzwürdigsten Restbestand der typischen Kalkflachmoorvegetation im gesamten Abschnitt des ehemaligen Rosenheimer-See-Beckens nördlich der Mangfall. Dabei ergänzen die Artengarnituren der beiden Teilflächen von NDF 6 einander ausgezeichnet.

Durch die flächenmäßige Ausdehnung kann NDF 6 einen zutreffenden optischen Eindruck von der früheren Mooslandschaft vermitteln. Der weitgehend unversehrte Moorkörper ist vermutlich als Substrat für vegetationsgeschichtliche Untersuchungen von einigem wissenschaftlichem Wert.

Vorgeschlagene Maßnahmen

Auch hier hat sich seit den Forderungen im Landschaftsplan leider nichts getan.

Um die wertvollen Flächen von NDF 6 auch weiterhin offenhalten und den Eindruck der Streuwiesen und des Flachmoores in der Aschach aufrecht erhalten zu können, müssen als erstes die neugepflanzten Fichten entlang des vorhandenen Rad- und Wanderweges im Süden der Fläche wieder entfernt werden.

In einem zweiten Schritt muß der Aufwuchs des Weidengebüsches vor allem auf der westlichen Teilfläche vollständig gerodet werden. Der noch vorhandenen Krautschicht kann so wieder eine Chance gegeben und die biotopprägende Nutzung und Pflege kann wiedereingeführt werden.

Der Auslauf des Grabens am Ostrand von Flurstück 813 muß verschlossen werden, damit die notwendigen Wasserstandsverhältnisse im benachbarten Flachmoor wieder hergestellt werden. Ersatzweise könnte ein Graben entsprechender Tiefe parallel dazu inmitten von Flurstück 812 ausgehoben werden, wenn dies im Interesse der Fichtenkultur notwendig erscheint.

Die bereits weitgehend verwachsenen Quer- und Längsgräben sollten sich selbst überlassen oder lediglich ausgemäht werden. Die Sohle vorhandener Gräben an den östlichen und westlichen Grenzen beider Teilflächen dürfen auf keinen Fall tiefer gelegt werden. Auch sonst dürfen keinerlei Maßnahmen geduldet werden, die den Bodenwasserstand absenken können. Nur so kann der Wasserhaushalt der Biotopfläche gesichert werden.

Die beiden ehemaligen Torfstichbereiche sollten als Sukzessionsflächen ohne jegliche Nutzung bleiben. Der gesamte übrige Bereich muß mindestens einmal innerhalb von zwei Jahren zwischen 1. September und 1. April gemäht werden. Die Streu ist von den Flächen zu entfernen.

Bei beiden Teilflächen besteht keine Gefahr einer Eutrophierung aus der Umgebung (keine Acker- oder Grünlandnutzung mehr). Nicht zugelassen werden dürfen im gesamten NDF 6

Außerdem jegliche Art von Düngung, Umbruch, Ansaat oder Anpflanzung ebenso wie jegliche Art von Ablagerungen, Auffüllungen oder Abgrabungen einschließlich Torfabbau.

Die vorhandenen Haufen aus Bruchstücken von Dachplatten im Süden von Flurstück 811 sollten wieder abgefahren werden.

Die gute Zufahrtsmöglichkeit, die ebene Lage und die verhältnismäßig große Tragfähigkeit des Moores gestatten eine rationelle Durchführung der als Pflegemaßnahmen notwendigen Streunutzung - bei durchgefrorenem Boden auch mit schwereren Maschinen.


IV Bezeichnung der Fläche lt. Landschaftsplan Bad Aibling: Streuwiese im NSG 1 (Thanner Filze)

Lage

Beschreibung der Fläche lt. Landschaftsplan Bad Aibling

Einstufung der Fläche lt. Biotopkartierung Bayern Flachland

Vegetation

Bemerkenswerte Gefäßpflanzenarten

Zustand (Juli 2000)

Laut Landschaftsplan Bad Aibling war die biotopspezifische Artengarnitur noch vorhanden. Der Wasserhaushalt war nur mäßig gestört und läßt sich durch technische Maßnahmen wieder optimieren. Wegen der Lage in einem weitläufigen Moor-Wald-Komplex ist der Eintrag von Nähr- und Mineralstoffen aus der Umgebung minimal. Gegen die Ackerflächen am Ostrand der Thanner Filze schirmen ausreichend Pufferzonen ab.

Die Streuwiese ist durch ihre isolierte Lage langfristig der Gefahr der Aufforstung ausgesetzt. Vorläufig scheint allerdings eine Entwertung durch Düngung und Nutzungsintensivierung näherliegend. Vorbeugende Schutzmaßnahmen sind daher auch hier angebracht.

Der Landschaftsplan weist weiterhin im Bereich der Streuwiese 3 Lagerstätten von pflanzlichen Abfällen und Mist aus.

Die Streuwiese ist trotz der immer noch nicht vollzogenen Unterschutzstellung der Thanner Filze in einem bemerkenswert guten Zustand. Sie wird nach wie vor als Streuwiese genutzt.

Vorgeschlagene Maßnahmen

Die Fläche ist als Halbkulturformation zur Erhaltung ihrer wertvollen biologischen Ausstattung auf eine regelmäßig durchgeführte Streumahd angewiesen. Diese läßt sich dank der vorhandenen Zufahrtswege und des tragfähigen und nur leicht geneigten Geländes rationell mit Maschinen durchführen.

Dazu soll alle 1 bis 3 Jahre zwischen 01.09. und 01.04. eine Mahd mit anschließender Entfernung des Streuguts erfolgen.

Es dürfen weder mineralische oder organische Dünger noch Kalk oder andere Mineralstoffe ausgebracht werden. Solche Stoffe dürfen auch nicht an Grenzen der Fläche gelagert werden.

Bereits der Landschaftsplan fordert in diesem Zusammenhang: Falls sich herausstellt, daß die Ausweisung der Gesamtfläche als Naturschutzgebiet in absehbarer Zeit nicht realisierbar ist, muß die Streuwiesenfläche vorrangig als flächiges Nuturdenkmal (NDF) nach Art. 9 BayNatSchG geschützt werden.

Langfristig ist natürlich die Unterschutzstellung des gesamten Moorkomplexes als Naturschutzgebiet anzustreben, wie sie bereits 1983 vom Landschaftsplan Bad Aibling gefordert wurde.

Durch den gesamten Schutz von NDF 4, NDF 5, NDF 6 und die Streuwiese am Westrand der Thanner Filze läßt sich der Großteil der einstigen Moosflora des nördlichen Aiblinger Gemeindegebiets erhalten.