Landschaftspflegekonzept Bad Aibling - Harthauser Filze bis In der Aschach
I Bezeichnung der Fläche lt. Landschaftsplan Bad Aibling: NDF 4
- Quellsumpffragment am Moosgarten südöstlich von Ellmosen
- Vorschlag als flächiges Naturdenkmal nach Art. 9 des Bayerischen Naturschutzgesetzes
- Biotopkartierung Bayern Flachland: Objektnr. X8138-72
Lage
- Flurkarte SO 13.15, Teil des Flurstücks Nr. 243
- Topographische Karte Blatt Nr. 8138 Rosenheim
- Gauß-Grüger-Koordinaten: R 4502700 H 5304250
- Meereshöhe 477-480 m ü. NN
Beschreibung der Fläche lt. Landschaftsplan Bad Aibling
- letzter repräsentativer Rest der zahlreichen Quellmoor- und Quellsumpfbiotope, die sich in den Quellhorizonten an den Grenzlinien Grundmoräne/Seeton und Drumlinhügel zwischen Ellmosen und Lohholz gebildet hatten
- ca. 0,35 ha Quellsumpfvegetation
- ca. 0,1 ha junger Schwarzerlenbestand (initiales Pruno-Fraxinetum) im etwa 5° geneigten Hangfuß
- ca. 0,2 ha nährstoffreiche Naßwiese in einer nach Osten abfallenden Senke
- Grundwasser tritt nur in einer verwachsenen Grabenrinne an die Oberfläche
- westlich oberhalb schließt an den Quellsumpf der Damm eines Fischweihers an, aus dem ein regulierter Bachlauf austritt, der Quellsumpf und Naßwiese trennt
- die Südgrenze wird von einem befestigten Feldweg gebildet, die Nordgrenze von einem schwarzerlengesäumten Graben, der zugleich als Puffer gegen das oberhalb anschließende, intensiv bewirtschaftete Grünland wirkt
Einstufung der Fläche lt. Biotopkartierung Bayern Flachland
- 60 % Flachmoor, Streuwiese, 15 % Hochstaudenbestand, 15 % Gewässer-Begleitgehölz, 10 % sonstiger Feuchtwald
- Wertbestimmende Merkmale: Artenschutz, Hohe Artenvielfalt, Gesellschaftsschutz, Wertvoller Biotopkomplex
- LB-Vorschlag: Arten- und Strukturvielfalt, floristische und faunistische Bedeutung, Arten der Roten Liste
- Teilfläche nach 13 d BayNatSchG
- Feldgehölz: Verbot Beseitigung nach NatEG
Vegetation
- Mehlprimel-Kopfriet-Rasen (Primulo-Schoenetum-ferruginei)
- Knotenbinsen-Sumpf (Juncus subnodulosus)
- Pfeifengras-Rasen
- artenreiche Kohldistel-Naßwiese
Die Mehrzahl der verbreiteten Kalkflachmoorarten ist hier vertreten. Besonders zu erwähnen ist das Vorkommen der Hartmann´s Segge (Carex hartmanii).
Bemerkenswerte Gefäßpflanzenarten:
- Carex hartmanii (Hartmann´s Segge)
- Carex hostiana (Saum-Segge)
- Dactylorhiza traunsteineri (Traunsteiners Knabenkraut)
- Epipactis palustris (Sumpfwurz)
- Eriophorum latifolium (Breitblättriges Wollgras)
- Gymnadenia conopsea (Mücken-Händelwurz)
- Inula salicina (Weiden-Alant)
- Parnassia palustris (Sumpf-Herzblatt)
- Primula farinosa (Mehlprimel)
Fauna
Vorkommen des Feldschwirls
Zustand (Juni 2000)
Zu Zeiten der Fertigstellung des Landschaftsplanes wurde die Hangfläche als Streuwiese, die Senke als zweimahdige Düngewiese bewirtschaftet. An der Südostecke war ein ca. 80 m2 großer Haufen aus Erde und pflanzlichen Abfällen gelagert.
Der das Biotop teilende Graben war so tief, daß ihm eine Drainagewirkung zukam. Darüber hinaus traten bereits damals deutliche Eutrophierungserscheinungen auf.
Leider ist die Fläche in den letzten 18 Jahren durch die fehlende Umsetzung der im Landschaftsplan vorgeschlagenen Maßnahmen komplett zugewachsen. Sie stellt sich heute als Schwarzerlenbestand mit Resten der ehemaligen Krautschicht dar.
Vorgeschlagene Maßnahmen
Da die Fläche seit der Fertigstellung des Landschaftplanes offensichtlich nicht mehr bewirtschaftet wurde, erfolgte in dieser Zeit auch keine zusätzliche Düngung mehr. Daher kann man zumindest in der vorhandene Krautschicht noch die Reste der ehemaligen Vegetation finden. Das bietet die Möglichkeit, durch geeignete Maßnahmen den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen und die vorhandene Artenvielfalt zu sichern.
Zunächst sollte die beschriebene Fläche durch Rodungsmaßnahmen wieder in einen offenen Zustand zurückversetzt werden. Am nördlichen und östlichen Rand der Fläche müßte ein etwa 3 m breiter Streifen aus jeglicher Bewirtschaftung herausgenommen werden. Der Landschaftsplan schlägt vor, hier durch Verwilderung (hohe Stauden, Gebüsch) eine funktionsfähige Pufferzone entstehen zu lassen. In diesem Bereich könnte demnach der vorhanden Schwarzerlenbestand stehen bleiben.
Der Spiegel des quer durch die Fläche verlaufenden Baches soll durch den Einbau von Hindernissen bis etwa 15 cm unter Flur angehoben werden, damit er seine entwässernde Wirkung verliert.
Gefordert wird eine Wiedereinführung der biotopprägenden Nutzung. Mit Ausnahme des oben beschriebenen Saumstreifens muß künftig eine Streunutzung der gesamten Fläche erfolgen (ein Schnitt alle 1 bis 2 Jahre im Zeitraum zwischen 1. September und 1. April). Die Streu muß von der Fläche entfernt werden.
Zu verbieten sind jegliche Düngung, Ablagerung und Abgrabung ebenso wie eine Vertiefung des nördlichen Grenzgrabens oder die Durchführung irgendwelcher Entwässerungsmaßnahmen. Angesichts der Trittempfindlichkeit von Pflanzendecke und Bodenoberfläche und der labilen Situation der Hartmann´s Segge empfiehlt sich außerdem ein Betretungsverbot.
II Bezeichnung der Fläche lt. Landschaftsplan Bad Aibling: NDF 5
- Streuwiese im Moos, 1,5 km östlich von Ellmosen
- Vorschlag als flächiges Naturdenkmal nach Art. 9 des Bayerischen Naturschutzgesetzes
- Teilfläche aus der Biotopkartierung Bayern Flachland: Objektnr. X8138-70
Lage
- Flurkarte SO 13.16, Teil der Flurstücke Nr. 276/1 und 276/2
- Topographische Karte Blatt Nr. 8138 Rosenheim
- Gauß-Grüger-Koordinaten: R 4503350 H 5304600
- Meereshöhe 472-473 m ü. NN
Beschreibung der Fläche lt. Landschaftsplan Bad Aibling
- Neben NDF 6 (siehe unten) ist NDF 5 die von ihrer biologischen Ausstattung her wertvollste Restfläche im ehemaligen Flach- und Übergangsmoorkomplex der Harthauser Filze
- Größe: ca. 0,45 ha
- Das Moorwachstum ist auch hier zum Stillstand gekommen, aber immerhin haben einzelne typische Kalkflachmoorarten überlebt
- Artenreiche, wechselnasse Streuwiese
- Im Süden und Osten Begrenzung durch ältere Birkengehölze, im Norden durch ein aufgeforstetes Privatgrundstück, im Westen durch die Flurstücksgrenze, hinter der eine verwilderte Streuwiese mit ersten Anzeichen gärtnerischer Nutzung folgt
- Ein großer Vorteil dieser Fläche ist in ihrer inselartigen Lage innerhalb des geschlossenen Waldgürtels zu sehen, da kaum randlicher Düngereintrag erfolgen kann
Einstufung der Fläche lt. Biotopkartierung Bayern Flachland
- Wertbestimmende Merkmale: Artenschutz, Wasserhaushalt, Erhalt Landschaftsbild, Gesellschaftsschutz, Hohe Strukturvielfalt
- LSG-Vorschlag: Floristische und faunistische Bedeutung, landschaftsprägendes Torfstichgebiet, kleinflächige Hochmoorbereiche, Arten der Roten Liste
- Teilfläche nach 13 d BayNatSchG
- Gebüsch: Verbot Beseitigung nach NatEG
Vegetation
- Schwalbenwurz-Enzian-Pfeifengras-Rasen (Gentiano-Molietum)
- Derselbige durchsetzt von Hochmooranflügen (trockenes Übergangsmoor)
Höchsten Bedeckungsgrad erreicht das Pfeifengras, während in der Moosschicht Torfmoose (Sphagnen) hervortreten.
Bemerkenswerte Gefäßpflanzenarten:
- Betula humilis (Strauch-Birke)
- Dactylorhiza traunsteineri (Traunsteiners Knabenkraut)
- Epipactis palustris (Sumpfwurz)
- Gentiana acclepiadea (Schwalbenwurz-Enzian)
- Inula salicina (Weiden-Alant)
- Parnassia palustris (Sumpf-Herzblatt)
- Platanthera bifolia (Waldhyazinthe)
- Primula farinosa (Mehlprimel)
- Scorzonera humilis (Niedrige Schwarzwurzel)
- Senecio helenitis (Spatelblättriges Greiskraut)
Zustand (Juni 2000)
Laut Landschaftsplan Bad Aibling wurde der Anteil an Flurstück 276/2 seit etlichen Jahren nicht mehr bewirtschaftet und trug bereits einen lockeren Bestand junger Moorbirken. Auf der östlichen Teilfläche wurde seit einem Jahr keine Streunutzung mehr ausgeübt.
Der flache Graben, der die beiden Flurstücke trennt, war weitgehend verwachsen und hatte in seinem damaligen Zustand keine negativen Auswirkungen auf das Biotop.
Düngungseinflüsse beschränkten sich auf die Umgebung am Nordende und stellten in ihrem damaligen weitgehend bewachsenen Zustand, keine nennenswerte Beeinträchtigung dar.
Da auch hier keinerlei Maßnahmen zur Erhaltung der Fläche durchgeführt wurden, ist das gesamte Areal bis auf einen vorhandenen Rundweg auf der östlichen Teilfläche komplett mit Weiden und Erlen bestanden. Diese weisen ein Alter von ca. 15 bis 20 Jahren auf. Die Krautschicht ist vor allem in der vor 18 Jahren noch unbewaldeten Westhälfte in einem erstaunlich guten Zustand. Insbesondere ist die hohe Anzahl noch vorhandener Schwalbenwurz-Enziane beeindruckend.
Vorgeschlagene Maßnahmen
Auch auf dieser Fläche muß dringend eine Rodung der in der Baumschicht bestandsbildenden Weiden und Schwarzerlen durchgeführt werden, um die ehemals biotopprägende Nutzung und Pflege weidereinführen zu können.
Nach Entfernen der Gehölze 1. Ordnung soll im gesamten NDF 5 wieder eine regelmäßige Streunutzung erfolgen. Zur Schonung des Strauch-Birken-Bestandes soll nur alle zwei bis drei Jahre im Zeitraum zwischen 1. September und 1. April einmal gemäht werden. Die Streu muß von der Fläche entfernt werden.
Die zur Sicherung der Lebensraumqualitäten notwendige Streunutzung läßt sich dank der guten Zufahrtsmöglichkeiten und der ebenen Lage mit leichteren Mähgeräten rationell durchführen. Das Befahren der Fläche mit schweren Maschinen ist vor Einzug des Frosts in den Boden dagegen nicht ratsam.
Nicht zugelassen werden dürfen:
- jegliche Art der Düngung
- die Anlage neuer Gräben, der Aushub des bestehenden Mittelgrabens (dieser sollte sich selbst überlassen bleiben oder ausgemäht werden)
- jegliche Art von Ablagerungen, Auffüllungen oder Abgrabungen, einschließlich Torfabbau
III Bezeichnung der Fläche lt. Landschaftsplan Bad Aibling: NDF 6
- Flachmoorstreuwiese in der Aschach
- Vorschlag als flächiges Naturdenkmal nach Art. 9 des Bayerischen Naturschutzgesetzes
- Biotopkartierung Bayern Flachland: Objektnr. X8138-69
Lage
- Flurkarte SO 13.16, Flurstücke Nr. 793, 810, 811 und 813
- Topographische Karte Blatt Nr. 8138 Rosenheim
- Gauß-Grüger-Koordinaten: R 4503850 H 5303900
- Meereshöhe ca. 469 m ü. NN
- Nummer der amtlichen Biotopkartierung L 8138-64
Beschreibung der Fläche lt. Landschaftsplan Bad Aibling
- Besteht aus zwei isolierten Teilflächen, einer östlichen aus den Flurstücken 793, 810 und 811 und einer westlichen aus Flurstück Nr. 813; dazwischen liegt ein mit Fichten aufgeforsteter Grünlandstreifen
- Größe: ca. 4,65 ha, wovon ca. 1,35 ha auf die westliche Fläche und 3,3 ha auf die östliche Fläche entfallen
- Trotz der Nähe von Entwässerungsgräben erreicht das Bodenwasser stellenweise noch die Geländeoberfläche
- Ausgesprochene Pfeifengras-Rasen und brachgefallene Fettwiesenabschnitte
- Spezifische Vegetationseinheiten von kalkreich-oligotrophen Flachmooren und Übergangsmooren
- Hoher Deckungsanteil an Pfeifengras deutet darauf hin, daß kein Flachmoorwachstum mehr erfolgt
- Sekundäres Flachmoorwachstum beschränkt sich auf die ehemaligen Torfstiche am südöstlichen und nordwestlichen Ende
Einstufung der Fläche lt. Biotopkartierung Bayern Flachland
- 70 % Flachmoor, Streuwiese, 15 % Feuchtgebüsch, 10 % Großseggenried, 5 % Naßwiese
- Wertbestimmende Merkmale: Artenschutz, Hohe Artenvielfalt, Landkreisbedeutsame Flora, Wasserhaushalt, Gesellschaftsschutz
- LB-Vorschlag: Arten- und Strukurvielfalt, floristische und faunistische Bedeutung, Arten der Roten Liste. U. a. besondere Bedeutung für den Gesellschaftsschutz durch das Vorkommen von gefährdeten Pflanzengesellschaften (u. a. Mehlprimelkopfbinsen-Flachmoor).
- Teilfläche nach 13 d BayNatSchG
- Gebüsch: Verbot Beseitigung nach NatEG
Vegetation
Östliche Teilfläche
- Mäßig versauerte Pfeifengras-Rasen, die in den nassen Partien reich an Stern-Segge (Carex echinata) sind
- Gegen den stärker ausgetrockneten Südrand Ablösung durch heidekrautreiche Übergänge zu Borstgras-Rasen
- Durch die frühere Bedeckung der Fläche mit Übergangsmoor mit inselartigen Hochmooranflügen sind auch heute noch eine Reihe von bezeichnenden Hochmoorpflanzen vorhanden
- Reste einzelner - allerdings stark degradierter - Flachmoorvegetation mit Mehlprimel-Kopfriet-Rasen (Primulo-Schoenetum) und Seggenmischbeständen (insbesondere mit Carex elata und Carex lasiocarpa)
- Gegen den Grabenlauf am Nordende findet sich ein angedüngter Pfeifengras-Rasen und eine kleinflächige Fettwiese
- In der Verlandungsvegetation des Torfstichs am Südende: Steif-Seggen-Sumpf (Caricetum elatae), verschilfte Sumpf-Seggen- (Carex acutiformis-) Bestände und Grau-Weiden-Gebüsche (Frangulo-Salicetum)
Westliche Teilfläche
- Südlicher Abschnitt: artenreicher Mehlprimel-Kopfriet-Rasen, Steif- und Faden-Seggen-Bestände, Torfmoosinseln mit Hochmoorpflanzen (Charakter eines (allerdings recht trockenen) Übergangsmoores)
- Im Torfstichstreifen am Nordende: Kalkflachmoorvegetation mit Knoten-Binsen- (Juncus subnodulosus-) Beständen hat sich hier regeneriert
- Nördlicher Abschnitt: hat seinen Flachmoorcharakter völlig eingebüßt; gescheiterte Meliorationsversuche hinterließen angedüngte Pfeifengras-Rasen und mehr oder minder verwilderte nasse Fettwiesen
Bemerkenswerte Gefäßpflanzenarten
- Arnica montana (Arnika)
- Betula humilis (Strauch-Birke)
- Carex hostiana (Saum-Segge)
- Carex lasiocarpa (Faden-Segge)
- Carex pulicaris (Floh-Segge)
- Dactylorhiza incarnata (Fleischrotes Knabenkraut)
- Dactylorhiza traunsteineri (Traunsteiners Knabenkraut)
- Drosera rotundifolia (Rundblättriger Sonnentau)
- Epipactis palustris (Sumpfwurz)
- Eriophorum latifolium (Breitblättriges Wollgras)
- Gentiana acclepiadea (Schwalbenwurz-Enzian)
- Gentiana pneumanthe (Lungen-Enzian)
- Gymnadenea conopsea (Mücken-Händelwurz)
- Hydrocotyle vulgaris (Wassernabel)
- Inula salicina (Weiden-Alant)
- Laserpitium prutenicum (Preußisches Laserkraut)
- Liparis loeselii (Glanzorchis)
- Orchis morio (Kleines Knabenkraut)
- Oxycoccus palustris agg. (Gewöhnliche Moosbeere)
- Parnassia palustris (Sumpf-Herzblatt)
- Pinguicula vulgaris (Gewöhnliches Fettkraut)
- Platanthera bifolia (Waldhyazinthe)
- Primula farinosa (Mehlprimel)
- Rhynchospora alba (Weiße Schnabelbinse)
- Scorzonera humilis (Niedrige Schwarzwurzel)
- Senecio helenitis (Spatelblättriges Greiskraut)
- Trichophorum alpinum (Alpen-Wollgras)
- Trollius europaeus (Trollblume)
Zustand (Juli 2000)
Laut Landschaftsplan erfuhr das Grünland auf beiden Teilflächen etwa zur Hälfte noch eine adäquate Streunutzung (1980). Die brachgefallenen Flächen waren noch nicht nennenswert verwildert. Die trockenen Torfstichbereiche trugen Spuren früherer Streunutzung, während in den nässeren vermutlich schon seit ihrer Entstehung eine ungestörte Sukzession ablief.
In den Flurstücken 793 und 811 verursachten Schuttablagerungen einige begrenzte Störstellen.
Die östlichen Partien von Flurstück 813 wurden durch einen tief ausgehobenen Graben beeinträchtigt.
Die westliche Teilfläche (Flurnummer 813) ist teilweise mit einem Weidengebüsch bedeckt, weist aber noch große zusammenhängende und offen gebliebene Bereiche der ursprünglichen Vegetationsdecke auf. Auf der östlichen Teilfläche ist erst kürzlich am südlichen Rand ein Streifen mit Fichten aufgeforstet worden. Der restliche Bereich wird nach wie vor offengehalten.
NDF 6 beinhaltet lt. Landschaftsplan Bad Aibling den schutzwürdigsten Restbestand der typischen Kalkflachmoorvegetation im gesamten Abschnitt des ehemaligen Rosenheimer-See-Beckens nördlich der Mangfall. Dabei ergänzen die Artengarnituren der beiden Teilflächen von NDF 6 einander ausgezeichnet.
Durch die flächenmäßige Ausdehnung kann NDF 6 einen zutreffenden optischen Eindruck von der früheren Mooslandschaft vermitteln. Der weitgehend unversehrte Moorkörper ist vermutlich als Substrat für vegetationsgeschichtliche Untersuchungen von einigem wissenschaftlichem Wert.
Vorgeschlagene Maßnahmen
Auch hier hat sich seit den Forderungen im Landschaftsplan leider nichts getan.
Um die wertvollen Flächen von NDF 6 auch weiterhin offenhalten und den Eindruck der Streuwiesen und des Flachmoores in der Aschach aufrecht erhalten zu können, müssen als erstes die neugepflanzten Fichten entlang des vorhandenen Rad- und Wanderweges im Süden der Fläche wieder entfernt werden.
In einem zweiten Schritt muß der Aufwuchs des Weidengebüsches vor allem auf der westlichen Teilfläche vollständig gerodet werden. Der noch vorhandenen Krautschicht kann so wieder eine Chance gegeben und die biotopprägende Nutzung und Pflege kann wiedereingeführt werden.
Der Auslauf des Grabens am Ostrand von Flurstück 813 muß verschlossen werden, damit die notwendigen Wasserstandsverhältnisse im benachbarten Flachmoor wieder hergestellt werden. Ersatzweise könnte ein Graben entsprechender Tiefe parallel dazu inmitten von Flurstück 812 ausgehoben werden, wenn dies im Interesse der Fichtenkultur notwendig erscheint.
Die bereits weitgehend verwachsenen Quer- und Längsgräben sollten sich selbst überlassen oder lediglich ausgemäht werden. Die Sohle vorhandener Gräben an den östlichen und westlichen Grenzen beider Teilflächen dürfen auf keinen Fall tiefer gelegt werden. Auch sonst dürfen keinerlei Maßnahmen geduldet werden, die den Bodenwasserstand absenken können. Nur so kann der Wasserhaushalt der Biotopfläche gesichert werden.
Die beiden ehemaligen Torfstichbereiche sollten als Sukzessionsflächen ohne jegliche Nutzung bleiben. Der gesamte übrige Bereich muß mindestens einmal innerhalb von zwei Jahren zwischen 1. September und 1. April gemäht werden. Die Streu ist von den Flächen zu entfernen.
Bei beiden Teilflächen besteht keine Gefahr einer Eutrophierung aus der Umgebung (keine Acker- oder Grünlandnutzung mehr). Nicht zugelassen werden dürfen im gesamten NDF 6
Außerdem jegliche Art von Düngung, Umbruch, Ansaat oder Anpflanzung ebenso wie jegliche Art von Ablagerungen, Auffüllungen oder Abgrabungen einschließlich Torfabbau.
Die vorhandenen Haufen aus Bruchstücken von Dachplatten im Süden von Flurstück 811 sollten wieder abgefahren werden.
Die gute Zufahrtsmöglichkeit, die ebene Lage und die verhältnismäßig große Tragfähigkeit des Moores gestatten eine rationelle Durchführung der als Pflegemaßnahmen notwendigen Streunutzung - bei durchgefrorenem Boden auch mit schwereren Maschinen.
IV Bezeichnung der Fläche lt. Landschaftsplan Bad Aibling: Streuwiese
im NSG 1 (Thanner Filze)
- Streuwiesengesellschaften in der Thanner Filze
- Vorschlag als Naturschutzgebiet
- Biotopkartierung Bayern Flachland: Objektnr. 8038-104
- Entspricht einem Teil der nördlichen Teilfläche von Biotop Nr. L 8138/45 der bayer. Biotopkartierung und Teilen von Biotop Nr. 8138/70
Lage
- Flurkarte SO 11.15, Flurstück Nr. 1158/2
- Topographische Karte Blatt Nr. 8038 Rott am Inn
- Gauß-Grüger-Koordinaten: R 4502250 H 5308000
- Meereshöhe 498-500 m ü. NN
Beschreibung der Fläche lt. Landschaftsplan Bad Aibling
- Teilfläche des Beckens des ehemaligen Thanner Sees mit einem Übergang zum flachen Grundmoränenrücken
- Östlicher Abschnitt des Thanner-See-Beckens
- Verschiedene Streuwiesengesellschaften
- Für den Artenschutz besonders relevant (u. a. größtes Vorkommen von Arnika im Gebiet der Gemeinde Bad Aibling, Auftreten der Silberdistel, der Niedrigen Schwarzwurzel und der Prachtnelke)
- Biologisch wertsteigernder Aspekt: Vorhandensein eines kaum gestörten Vegetations- und Mineralstoffgradienten zwischen Moräne und Hochmoor
Einstufung der Fläche lt. Biotopkartierung Bayern Flachland
- Teilfläche des sehr großflächigen, z. T. noch rel. naturnah erhaltenen Hochmoorkomplex´ zwischen Holzhausen und Aubenhausen
- Östlich an das unabgetorfte Hochmoor (Thanner Filze) angrenzend, bereits im Bereich des Randlaggs
- Ein noch regelmäßig bewirtschafteter Streuwiesenstreifen
- Gesamtkomplex Thanner Filze:
- Wertbestimmende Merkmale: Gesellschaftsschutz, Großflächigkeit, Artenschutz, Wasserhaushalt
- Seltenheit: Anthropogen verdrängt
- Schutzstatus: keiner; NSG-Vorschlag
- Begründung für den Schutzvorschlag bzw. Änderung der Schutzgebietsfläche: Schutz des großflächigen Hochmoorgebiets mit typischer Arten- und Gesellschaftsausstattung insbesondere vor Zerstörung durch Straßenbau sowie vor maschinellem Torfabbau, weiterer Entwässerung und Umwandlung in Altersklassenwald
- Teilfläche nach 13 d BayNatSchG
- Beeinträchtigung: Entwässerung, Aufforstung, Gehölzumbau
- Zweck der Pflege: Gesellschaft/Artschutz
- Art der Pflege: Biotopprägende Nutzung/Pflege fortsetzen, jährliche Herbstmahd, Mähgutabfuhr
- Sicherungsmaßnahmen: Wasserhaushalt wiederherstellen, Sicherung des Wasserhaushalts, Vernetzung von Teilbiotopen
Vegetation
- Teilweise angedüngter bodensaurer Pfeifengrasrasen, der auf dem Mineralboden der Grundmoräne von einem arnikareichen Borstgrasrasen, teilweise auch von einem basenreichen Pfeifengrasrasen mit Elementen kalkreicher Quellsümpfe, abgelöst wird
- Vorherrschend ist das Blaue Pfeifengras, beteiligt sind Teufelsabbiß, Pracht-Nelke (z. T. häufig), Stern-Segge und Floh-Segge
- Entlang des südlichen Hauptweges gedeihen auch Kalkflachmoorarten, da er unter Verwendung von Karbonatgestein angelegt wurde
- Stellenweise sind Kalkzeiger anzutreffen: Davall-Segge, Blaugrüne Segge und Sumpf-Stendelwurz
Bemerkenswerte Gefäßpflanzenarten
- Arnica montana (Arnika)
- Carex lasiocarpa (Faden-Segge)
- Carex pulicaris (Floh-Segge)
- Carlina acaulis (Silberdistel)
- Dactylorhiza maculata (Geflecktes Knabenkraut)
- Dactylorhiza majalis (Breitblättriges Knabenkraut)
- Epipactis palustris (Sumpfwurz)
- Gymnadenea conopsea (Mücken-Händelwurz)
- Platanthera bifolia (Waldhyazinthe)
- Primula farinosa (Mehlprimel)
- Scorzonera humilis (Niedrige Schwarzwurzel)
Zustand (Juli 2000)
Laut Landschaftsplan Bad Aibling war die biotopspezifische Artengarnitur noch vorhanden. Der Wasserhaushalt war nur mäßig gestört und läßt sich durch technische Maßnahmen wieder optimieren. Wegen der Lage in einem weitläufigen Moor-Wald-Komplex ist der Eintrag von Nähr- und Mineralstoffen aus der Umgebung minimal. Gegen die Ackerflächen am Ostrand der Thanner Filze schirmen ausreichend Pufferzonen ab.
Die Streuwiese ist durch ihre isolierte Lage langfristig der Gefahr der Aufforstung ausgesetzt. Vorläufig scheint allerdings eine Entwertung durch Düngung und Nutzungsintensivierung näherliegend. Vorbeugende Schutzmaßnahmen sind daher auch hier angebracht.
Der Landschaftsplan weist weiterhin im Bereich der Streuwiese 3 Lagerstätten von pflanzlichen Abfällen und Mist aus.
Die Streuwiese ist trotz der immer noch nicht vollzogenen Unterschutzstellung der Thanner Filze in einem bemerkenswert guten Zustand. Sie wird nach wie vor als Streuwiese genutzt.
Vorgeschlagene Maßnahmen
Die Fläche ist als Halbkulturformation zur Erhaltung ihrer wertvollen biologischen Ausstattung auf eine regelmäßig durchgeführte Streumahd angewiesen. Diese läßt sich dank der vorhandenen Zufahrtswege und des tragfähigen und nur leicht geneigten Geländes rationell mit Maschinen durchführen.
Dazu soll alle 1 bis 3 Jahre zwischen 01.09. und 01.04. eine Mahd mit anschließender Entfernung des Streuguts erfolgen.
Es dürfen weder mineralische oder organische Dünger noch Kalk oder andere Mineralstoffe ausgebracht werden. Solche Stoffe dürfen auch nicht an Grenzen der Fläche gelagert werden.
Bereits der Landschaftsplan fordert in diesem Zusammenhang: Falls sich herausstellt, daß die Ausweisung der Gesamtfläche als Naturschutzgebiet in absehbarer Zeit nicht realisierbar ist, muß die Streuwiesenfläche vorrangig als flächiges Nuturdenkmal (NDF) nach Art. 9 BayNatSchG geschützt werden.
Langfristig ist natürlich die Unterschutzstellung des gesamten Moorkomplexes als Naturschutzgebiet anzustreben, wie sie bereits 1983 vom Landschaftsplan Bad Aibling gefordert wurde.
Durch den gesamten Schutz von NDF 4, NDF 5, NDF 6 und die Streuwiese am Westrand der Thanner Filze läßt sich der Großteil der einstigen Moosflora des nördlichen Aiblinger Gemeindegebiets erhalten.