Bezeichnung lt. Landschaftsplan (LP) Bad Aibling:
NDF 9 - Streuwiesenreste im Moosanger am Dettendorfer Kaltenbach;
Schutzstatus-Vorschlag: flächenhaftes Naturdenkmal nach Art. 9 BayNatSchG
Bezeichnung lt. Biotopkartierung Bayern:
Objektnr. 8137-84.02 - Streuwiesen am Dettendorfer Kaltenbach
Flurkarte S.O.15.14; Flurstücke 1133, 1134; TK 8137 Bruckmühl;
Gauß-Krüger-Koordinaten: R 4499300 H 5299200; Meereshöhe: 479-483 m ü. NN;
zwei langgestreckte, N-S verlaufende, Flurstücke westl. an den Damm der Fischteiche angrenzend, östl.
von Fettwiese begrenzt, nördl. von Anliegerstraße, stößt südl. an Gemeindegrenze;
Größe ca. 1 ha;
verbrachte Streuwiesen: im nördl. Teil auf Mineralboden ehem. Wiesensilgen-, Trollblumen-Feuchtwiese,
im südl. Teil ehem. Pfeifengras-Rasen mit Relikten der früheren Kalkflachmoorvegetation auf Flachmoortorf.
Seit des Zustandsbeschreibungen des Landschaftsplans 1980 bis 83 und der Biotopkartierung 1986 hat sich der Zustand der Fläche drastisch verschlechtert. Seit einigen Jahren ist die Streuwiesennutzung offenbar eingestellt. Schilf, Gemeiner Gilbweiderich und Mädesüß sind dominierend, damit einhergehende Artenverarmung ist deutlich. Verbuschung hat noch nicht eingesetzt.
Im Landschaftsplan wurde die Fläche neben NDF 10 als "artenreichste Restfläche
der Mooslandschaft zwischen Berbling, Pullach und Autobahn" beschrieben mit ausgesprochenen
Flachmoorpflanzen und den meisten typischen Streuwiesenpflanzen, darunter Epipactis palustris,
Carex hostiana, Gentiana pneumanthe, Gymnadenia conopsea, Laserpitium prutenicum, Leucojum vernum,
Primula farinosa, Rhinantus serotinus, Scorconera humilis, Trollius europaeus.
Laut Biotopkartierung sind wertbestimmende Merkmale: 1. Artenschutz, 2. Hohe Artenvielfalt,
3. Landkreisbedeutsame Flora, 4. Gesellschaftsschutz. Als Schutzvorschlag wird ND vermerkt;
Fläche nach Art. 6d1 (13d1) BayNatSchG. 60% Flachmoor/Streuwiese, 40% Nasswiese.
Noch immer ist die Wiese sehr insektenreich mit besonders guter Lebensraumqualität für
Libellen und Heuschrecken (große Populationen von Sympetrum depressiusculum und
Sympetrum pedemontanum).
Auch auf das Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) ist zu verweisen, wo festgestellt wird, dass
das Willinger Weitmoos ein landesweit bedeutsames Feuchtgebiet ist, wo bedeutsame Artvorkommen
durch Ausdehnung der Restflächen und Vernetzung derselben gesichert werden sollen.
Ehemalige Feucht- und Streuwiesenstandorte seien zu renaturieren und die Landwirtschaft auf
Niedermoorstandorten sei zu extensivieren.
Beste Lebensraumqualitäten, wie im NSG "Auer Weitmoos", werden aufgrund
der zu geringen Fläche auf Dauer nicht ausreichen, stabile Populationen und Gesellschaften
zu erreichen - damit dem erschreckenden Artenschwund zu begegnen. Insbesondere muss hier
auf den Wiesenbrüterschutz hingewiesen werden. Einige Arten wie Kiebitz und auch
Großer Brachvogel haben noch vor 20 Jahren im Willinger Weitmoos gebrütet.
Sogar europaweite Programme, wie aktuell die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie zum Schutz des
europäischen Naturerbes, basieren deshalb auf der Erhaltung und Vernetzung
landschaftstypischer Lebensräume. (siehe FFH-Vorschlag der Umweltgruppe
Bad Aibling vom 12.5.00)
Besonders angesichts dessen, dass schon die Hälfte des ND-Vorschlages aus dem
Landschaftsplan, die Streuwiese auf Parzelle 1127, nördlich des Kaltenbaches, in Maisacker
umgewandelt wurde, erscheint Schutz und Pflege der verbliebenen Parzellen 1133, 1134 sehr dringlich.
Sowohl intensive Grünlandnutzung wie auch Ackerbau sind jederzeit leicht möglich.
Andererseits muss der Verschlechterung der Wiese infolge fortschreitender Sukzession durch
regelmäßige Mahd begegnet werden, um die Feucht- und Streuwiesengesellschaft
wiederherzustellen.
Der Pflegeaufwand ist wegen der sehr guten Erreichbarkeit und guten Befahrbarkeit der Fläche denkbar gering.
Teilbereich Willinger Weitmoos zwischen der Fischteichanlage und dem Autobahnzubringer
Zwischen der Fischteichanlage im Westen und der Staatsstraße 2089 im Osten, dem
Höllußgraben im Süden und der Zufahrtsstraße am Kaltenbach im Norden
liegen die Biotopflächen 8138--160.01/02 lt. Biotopkartierung Bayern, angrenzend an das
umzäunte BND-Gelände.
Flurkarte S.O.15.14; Flurstücke Teil von1233, 1232, 1231, Teil von 1230, 1229, 1228; TK 8138 Rosenheim;
Lt. Biotopkartierung zwei Streuwiesenflächen im Weitmoos, größtenteils noch genutzt,
unverbuscht, zu früh gemäht.
Die Wiesen sind in relativ gutem Zustand, seit der Biotopkartierung 1987 hat sich ihr Zustand wohl eher
verbessert. Die Liste besonders geschützter Arten kann ergänzt werden. Der Mahdzeitpunkt liegt
jedoch noch zu früh (22. August). Artenanreicherung durch extensivere Nutzung hat auch auf benachbarten
Parzellen eingesetzt. Insbesondere Parzelle 1227 hat sich zur guten Pfeifengraswiese entwickelt.
Während sich der Zustand von NDF 9, westlich der Fischteichanlage in den letzten 20 Jahren verschlechtert hat,
kann hier eine positive Entwicklung festgestellt werden. Evtl. ist dieser Umstand der Nähe zur BND-Anlage
zu verdanken - möglicherweise wurden ertragsunabhängige Nutzungs- oder Pflegeverträge in der
BND Umgebung mit Landwirten abgeschlossen. Die Eigentums- und Pachtverhätnisse sollten diesbezüglich
geklärt werden, damit Naturschutzinteressen ggf. noch besser einfließen können.
Biotopkartierung Bayern schlägt Schutzstatus LB vor mit der Begründung: " Überreste
ehemals ausgedehnter, artenreicher Streuwiesen mit besonderer Bedeutung für den Artenschutz
(v.a. Flohsegge, Gekielter Lauch)."
Wertbestimmende Merkmale: 1. Artenschutz, 2. Hohe Artenvielfalt, 3. Potentiell wertvolle Fauna, 4. Gesellschaftsschutz;
Fläche nach Art. 6d1 (13d1), Niedermoor;
Rote-Liste- und geschützte Arten nach Biotopkartierung und eigenen Beobachtungen: Allium carinatum, Carex pulicaris,
Epipactis palustris, Gymnadenia conopsea, Orchis militaris, Orchis morio, Platanthera bifolia, Primula farinosa, Scorconera humilis,
Trollius europaeus
Die schon zitierten Ausssagen des ABSP (s.o.) gelten insbesondere auch für diesen zentralen Bereich im Weitmoos.
Die Wiesen sollten v.a. auch in ihrer alten Qualität als Fortpflanzungshabitat für Wiesenbrüter, das sie
einmal waren, als insektenreicher Lebensraum und Rastgebiet für Durchzügler vollständig renaturiert
werden (noch spätere Mahd im Herbst als derzeit). Sie gehören zu den Restflächen mit bedeutsamen
Artvorkommen im Weitmoos, die laut ABSP ausgedehnt und vernetzt werden sollten.
Die Flächen sind Teil des FFH-Vorschlages der Umweltgruppe Bad Aibling vom 12.5.00.
Die Wiesen südlich der Biotopflächen, an den Höllußgraben nördlich angrenzend, wurden
im Landschaftsplan noch als Streuwiesen beschrieben (siehe Karte ... ). Heute sind sie landwirtschaftliche Intensivflächen,
teilweise sogar umgebrochen. Zusätzliche Drainagen wurden im Frühjahr wieder neu verlegt.
Insofern kann fortschreitende Intensivierung nach Norden auch auf die Biotopflächen nicht ausgeschlossen werden.
Ungemähte Wiesen (Parzellen 1224, 1223, 1227) deuten andererseits auch auf die Gefahr der Verbrachung oder Aufforstung.
Der Plegeaufwand ist wegen der guten Erreichbarkeit und Befahrbarkeit denkbar gering.
Bezeichnung lt. LP Bad Aibling:
NDF 10 "Streuwiese am Ostrand des Willinger Mooses"
Schutzstatus-Vorschlag: flächenhaftes Naturdenkmal nach Art. 9 BayNatSchG
Bezeichnung lt. Biotopkartierung Bayern:
Objektnr. 8138-156.01 - Streuwiesen am Rand des Willinger Mooses; LB-Vorschlag
Flurkarte S.O.15.15, Flurstücke 1326 nach Süden bis Flurstück 1341
beiderseits des Weges, ausgenommen der Freizeitgrundstücke; TK 8138 Rosenheim;
Gauß-Krüger-Koordinaten R 4501100 H 5299600; Meereshöhe: ca. 475 m ü. NN;
Streuwiesen ca. 1 km südlich von Pullach, östlich des Autobahnzubringers;
Größe ca. 4 ha;
Übergangsbereich des Flachmoores Willinger Weitmoos in den Hochmoorbereich der Willinger Filze.
Die abseitige Lage, östl. der Landstraße, hat diesen Bereich vor der landwirtschaftlichen
Intensivnutzung und entsprechenden Entwässerungsmaßnahmen verschont, andererseits haben
Freizeitnutzung, Wochenendgrundstücke (von denen Ablagerungen aller Art in die Umgebung ausgehen)
und Hundeplatz (mit Umzäunung), zu bedeutendem Flächenschwund geführt. Verbrachung vieler
Streuwiesen hat die Artenverarmung der typischen, zu schützenden Moosflora zur Folge.
Die Untätigkeit der Stadt und der Naturschutzbehörde, die eindeutigen Aussagen im Landschaftsplan,
in der Biotopkartierung und im ABSP seit 13 bzw. 20 Jahren auch nur ansatzweise umzusetzen, läßt für
Bürger und Nutzungsinteressenten verschiedenster Richtungen den Eindruck zu, "der Naturschutz"
habe kein Interesse an den Flächen.
Insgesamt macht das Gebiet wegen der teilweise unzulässigen und auf jeden Fall ungeordneten
Flächennutzung und wegen der fortschreitenden Verbrachung wertvollster Naturschutzflächen
einen äußerst vernachlässigten, charakterlosen und ausgebeuteten Eindruck.
Laut Landschaftsplan (1980 bis 83): "Der Schutz von NDF 10 bietet (zusammen mit NDF 9)
die Möglichkeit, die bezeichnenden Bestandteile der früheren, artenreichen Moosflora zu erhalten.
Unter den 6 überregional bedrohten Arten ist die Moorsegge (Carex buxbaumii) besonders hervorzuheben...
Da im südostbayerischen Raum keine weiteren rezenten Fundorte bekannt sind muß NDF 10 als
Grundnetz-Biotop für die Region 18 bzw. das Inn-Chiemsee-Hügelland vorrangig geschützt
werden." (LP, S. 166)
Laut Biotopkartierung (1987): 70% Flachmoor/Streuwiese; 10% Naßwiese; 15% Feuchtgebüsch;
5% Hochstaudenbestand.
Wertbestimmende Merkmale: 1. Artenschutz, 2. Hohe Artenvielfalt, 3. Landkreisbedeutsame Flora, 4. Wasserhaushalt,
5. Gesellschaftsschutz.
LB-Vorschlag, Fläche nach Art. 6d1(13d1)
Rote-Liste- und geschützte Arten nach LP, Biotopkartierung, eigenen Beobachtungen:
Allium carinatum, Andromeda polifolia, Aquilegia atrata, Carex buxbaumii, Carex davalliana,
Carex diandra, Carex hostiana, Carex pulicaris, Dactylorhiza incarnata, Drosera rotundifolia,
Epipactis palustris, Eriophorum latifolium, Gentiana asclepiadea, Gentiana pneumanthe,
Gymnadenia conopsea, Iris pseudacorus, Laserpitium prutenicum, Lysimachia thyrsiflora,
Parnassia palustris, Platanthera bifolia, Platanthera chlorantha, Primula farinosa,
Pulmonaria mollis, Scorconera humilis, Tetragonolobus maritimus, Trollius europaeus,
Vaccinium oxycoccos; Kreuzotter (eigene Beob. Juni 2000).
ABSP: gleichlautend westl. Willinger Weitmoos s.o.
Verbrachung hat zu unterschiedlichen Sukzessionsstadien geführt, von Hochstaudengesellschaften
über dichte Schilfbestände bis hin zu verbuschten randlichen Bereichen zur Filze hin, v.a. mit
Faulbaum, Birke, Fichte, Zitterpappel.
Einige Parzellen, 1334, 1333, 1332, 1326, 1327, 1328 (?) Nummern schlecht lesbar, werden noch
regelmäßig gemäht, teilweise auch zweischürig.
Die Gefährdung der Mooswiesen geht derzeit hauptsächlich von der zunehmenden
Freizeitnutzung, Gärten, Hundeplatz mit Zaun, Teichanlage (Flst. 1323/1324, östl.), aus.
Die Gärten sind Fremdkörper in der freien Landschaft ohne Bezug zu einer Siedlung.
Gartenabfälle und Bauschutt werden in der Umgebung abgelagert, standort fremde Gehölze
und Hecken gepflanzt. Grundsätzlich ist die Legalität der Anlagen und Bauwerke
(Hütten, Zäune) zu überprüfen.
Aufforstungsgefahr besteht erfahrungsgemäß an solchen Standorten generell.
Die privilegierte Bebauung "Kaffl" und "Kefer" und das geplante
"Industriegebiet Kathrein" zeigen, dass auch ein gewisser Bebauungsdruck schon besteht.
Neophyten (Kanad. Goldrute, Ind. Springkraut, Riesen Bärenklau) dringen langsam an einigen
Stellen in die Flächen ein.
Gute Erreichbarkeit und Befahrbarkeit der Flächen erleichtern den Pflegeaufwand.
Entlang des ost-west verlaufenden Waldweges parallel zur Alten Dettendorfer Kalte bzw.
Gemeindegrenze, etwa zwischen Biotop Nr. 157.03 und 157.01, liegen noch einige, in Ostrichtung
zunehmend stark verbuschte, Streuwiesen. Davon ist die Pfeifengraswiese (Wildäsung) auf
Parzelle 1351 noch in recht gutem Zustand, da die Jägerschaft offenbar regelmäßig
mähen läßt.
Pflegeaussichten für diese und andere ehemalige Streuwiesen könnten sich ideal ergeben,
wenn die Idee eines "Moorparks" in der Willinger Filze und im Willinger Weitmoos die
Dokumentation kuturhistorischer Landnutzung mit sich bringen würde. Die Vielgestaltigkeit der
Filze und der Mooswiesen mit Pfeifengraswiesen, Nasswiesen, Hochstauden, Torfstichen,
Moortümpeln, Hochmoorresten, Heideflächen und sekundären Birkenmoorwäldern,
Renaturierungsflächen etc. könnte leicht durch einen erlebnisreichen Naturpfad für
Aiblinger Bürger und Gäste erfahrbar gemacht werden (vergl. Stadtentwicklungsplan Bad Aibling).
Die südlich gelegennen, direkt östlich an die Staatsstraße 2089 angrenzenden
Biotopflächen 156.02 und 156.03 sollten ebenfalls in den Streuwiesenschutz aufgenommen werden.
Während 156.02 noch gemäht wird, die Nutzung jedoch extensiviert (Herbstmahd) werden
sollte, muss 156.03 zunächst entbuscht werden, um wieder die biotopprägende
Streuwiesenpflegenutzung durchführen zu können.
Beide Flächen sind von der Straße aus direkt zu erreichen.
Biotopbeschreibung laut Biotopkartieung
156.02: Kleinflächige Pfeifengras-Streuwiese mit Sumpfdotterblume, Kuckucks-Lichtnelke,
seggenreich mit viel Hirse- und Steifsegge
156.03: Artenreiche Pfeifengraswiese mit Davallsegge, Saumsegge, Weiden-Alant,
Mücken-Händelwurz, Fleischfarbenem Knabenkraut, stellenweise mit
Knollendistel und Spargelschote.