Landschaftspflegekonzept Bad Aibling - Streuwiesenschutz


Teilbereich westliches Willinger Weitmoos

Bezeichnung lt. Landschaftsplan (LP) Bad Aibling:
NDF 9 - Streuwiesenreste im Moosanger am Dettendorfer Kaltenbach;
Schutzstatus-Vorschlag: flächenhaftes Naturdenkmal nach Art. 9 BayNatSchG

Bezeichnung lt. Biotopkartierung Bayern:
Objektnr. 8137-84.02 - Streuwiesen am Dettendorfer Kaltenbach

Lage und allgemeine Beschreibung

Flurkarte S.O.15.14; Flurstücke 1133, 1134; TK 8137 Bruckmühl;
Gauß-Krüger-Koordinaten: R 4499300 H 5299200; Meereshöhe: 479-483 m ü. NN; zwei langgestreckte, N-S verlaufende, Flurstücke westl. an den Damm der Fischteiche angrenzend, östl. von Fettwiese begrenzt, nördl. von Anliegerstraße, stößt südl. an Gemeindegrenze; Größe ca. 1 ha;
verbrachte Streuwiesen: im nördl. Teil auf Mineralboden ehem. Wiesensilgen-, Trollblumen-Feuchtwiese, im südl. Teil ehem. Pfeifengras-Rasen mit Relikten der früheren Kalkflachmoorvegetation auf Flachmoortorf.

Erhaltungszustand

Seit des Zustandsbeschreibungen des Landschaftsplans 1980 bis 83 und der Biotopkartierung 1986 hat sich der Zustand der Fläche drastisch verschlechtert. Seit einigen Jahren ist die Streuwiesennutzung offenbar eingestellt. Schilf, Gemeiner Gilbweiderich und Mädesüß sind dominierend, damit einhergehende Artenverarmung ist deutlich. Verbuschung hat noch nicht eingesetzt.

Bedeutung für den Naturschutz

Im Landschaftsplan wurde die Fläche neben NDF 10 als "artenreichste Restfläche der Mooslandschaft zwischen Berbling, Pullach und Autobahn" beschrieben mit ausgesprochenen Flachmoorpflanzen und den meisten typischen Streuwiesenpflanzen, darunter Epipactis palustris, Carex hostiana, Gentiana pneumanthe, Gymnadenia conopsea, Laserpitium prutenicum, Leucojum vernum, Primula farinosa, Rhinantus serotinus, Scorconera humilis, Trollius europaeus.
Laut Biotopkartierung sind wertbestimmende Merkmale: 1. Artenschutz, 2. Hohe Artenvielfalt, 3. Landkreisbedeutsame Flora, 4. Gesellschaftsschutz. Als Schutzvorschlag wird ND vermerkt; Fläche nach Art. 6d1 (13d1) BayNatSchG. 60% Flachmoor/Streuwiese, 40% Nasswiese.
Noch immer ist die Wiese sehr insektenreich mit besonders guter Lebensraumqualität für Libellen und Heuschrecken (große Populationen von Sympetrum depressiusculum und Sympetrum pedemontanum).
Auch auf das Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) ist zu verweisen, wo festgestellt wird, dass das Willinger Weitmoos ein landesweit bedeutsames Feuchtgebiet ist, wo bedeutsame Artvorkommen durch Ausdehnung der Restflächen und Vernetzung derselben gesichert werden sollen. Ehemalige Feucht- und Streuwiesenstandorte seien zu renaturieren und die Landwirtschaft auf Niedermoorstandorten sei zu extensivieren.
Beste Lebensraumqualitäten, wie im NSG "Auer Weitmoos", werden aufgrund der zu geringen Fläche auf Dauer nicht ausreichen, stabile Populationen und Gesellschaften zu erreichen - damit dem erschreckenden Artenschwund zu begegnen. Insbesondere muss hier auf den Wiesenbrüterschutz hingewiesen werden. Einige Arten wie Kiebitz und auch Großer Brachvogel haben noch vor 20 Jahren im Willinger Weitmoos gebrütet.
Sogar europaweite Programme, wie aktuell die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie zum Schutz des europäischen Naturerbes, basieren deshalb auf der Erhaltung und Vernetzung landschaftstypischer Lebensräume. (siehe FFH-Vorschlag der Umweltgruppe Bad Aibling vom 12.5.00)

Naturschutzdringlichkeit

Besonders angesichts dessen, dass schon die Hälfte des ND-Vorschlages aus dem Landschaftsplan, die Streuwiese auf Parzelle 1127, nördlich des Kaltenbaches, in Maisacker umgewandelt wurde, erscheint Schutz und Pflege der verbliebenen Parzellen 1133, 1134 sehr dringlich. Sowohl intensive Grünlandnutzung wie auch Ackerbau sind jederzeit leicht möglich.
Andererseits muss der Verschlechterung der Wiese infolge fortschreitender Sukzession durch regelmäßige Mahd begegnet werden, um die Feucht- und Streuwiesengesellschaft wiederherzustellen.

Maßnahmen

  1. Jährliche Herbstmahd und Mähgutabfuhr sind dringend erforderlich.
  2. Zusätzlich sollte mittelfristig die Extensivierung der Intensivwiese, Parzellen 1131, 1132, evtl. im Rahmen zukünftiger Ausgleichsregelungen in der Bauleitplanung, angestrebt werden. Unerwünschter Düngereintrag könnte verhindert werden, indem diese Wiese als Puffer- und Entwicklungsbereich in das Schutz- und Pflegeobjekt einbezogen wird.
    Eine Baumhecke, Biotop-Nr. 8137-85.01, grenzt westlich an Parzelle 1131 und ist eine ideale natürliche Begrenzung.

Der Pflegeaufwand ist wegen der sehr guten Erreichbarkeit und guten Befahrbarkeit der Fläche denkbar gering.

Teilbereich Willinger Weitmoos zwischen der Fischteichanlage und dem Autobahnzubringer

Lage und allgemeine Beschreibung:

Zwischen der Fischteichanlage im Westen und der Staatsstraße 2089 im Osten, dem Höllußgraben im Süden und der Zufahrtsstraße am Kaltenbach im Norden liegen die Biotopflächen 8138--160.01/02 lt. Biotopkartierung Bayern, angrenzend an das umzäunte BND-Gelände.
Flurkarte S.O.15.14; Flurstücke Teil von1233, 1232, 1231, Teil von 1230, 1229, 1228; TK 8138 Rosenheim;
Lt. Biotopkartierung zwei Streuwiesenflächen im Weitmoos, größtenteils noch genutzt, unverbuscht, zu früh gemäht.

Erhaltungszustand:

Die Wiesen sind in relativ gutem Zustand, seit der Biotopkartierung 1987 hat sich ihr Zustand wohl eher verbessert. Die Liste besonders geschützter Arten kann ergänzt werden. Der Mahdzeitpunkt liegt jedoch noch zu früh (22. August). Artenanreicherung durch extensivere Nutzung hat auch auf benachbarten Parzellen eingesetzt. Insbesondere Parzelle 1227 hat sich zur guten Pfeifengraswiese entwickelt.
Während sich der Zustand von NDF 9, westlich der Fischteichanlage in den letzten 20 Jahren verschlechtert hat, kann hier eine positive Entwicklung festgestellt werden. Evtl. ist dieser Umstand der Nähe zur BND-Anlage zu verdanken - möglicherweise wurden ertragsunabhängige Nutzungs- oder Pflegeverträge in der BND Umgebung mit Landwirten abgeschlossen. Die Eigentums- und Pachtverhätnisse sollten diesbezüglich geklärt werden, damit Naturschutzinteressen ggf. noch besser einfließen können.

Bedeutung für den Naturschutz

Biotopkartierung Bayern schlägt Schutzstatus LB vor mit der Begründung: " Überreste ehemals ausgedehnter, artenreicher Streuwiesen mit besonderer Bedeutung für den Artenschutz (v.a. Flohsegge, Gekielter Lauch)."
Wertbestimmende Merkmale: 1. Artenschutz, 2. Hohe Artenvielfalt, 3. Potentiell wertvolle Fauna, 4. Gesellschaftsschutz;
Fläche nach Art. 6d1 (13d1), Niedermoor;
Rote-Liste- und geschützte Arten nach Biotopkartierung und eigenen Beobachtungen: Allium carinatum, Carex pulicaris, Epipactis palustris, Gymnadenia conopsea, Orchis militaris, Orchis morio, Platanthera bifolia, Primula farinosa, Scorconera humilis, Trollius europaeus
Die schon zitierten Ausssagen des ABSP (s.o.) gelten insbesondere auch für diesen zentralen Bereich im Weitmoos.
Die Wiesen sollten v.a. auch in ihrer alten Qualität als Fortpflanzungshabitat für Wiesenbrüter, das sie einmal waren, als insektenreicher Lebensraum und Rastgebiet für Durchzügler vollständig renaturiert werden (noch spätere Mahd im Herbst als derzeit). Sie gehören zu den Restflächen mit bedeutsamen Artvorkommen im Weitmoos, die laut ABSP ausgedehnt und vernetzt werden sollten.
Die Flächen sind Teil des FFH-Vorschlages der Umweltgruppe Bad Aibling vom 12.5.00.

Naturschutzdringlichkeit

Die Wiesen südlich der Biotopflächen, an den Höllußgraben nördlich angrenzend, wurden im Landschaftsplan noch als Streuwiesen beschrieben (siehe Karte ... ). Heute sind sie landwirtschaftliche Intensivflächen, teilweise sogar umgebrochen. Zusätzliche Drainagen wurden im Frühjahr wieder neu verlegt.
Insofern kann fortschreitende Intensivierung nach Norden auch auf die Biotopflächen nicht ausgeschlossen werden.

Ungemähte Wiesen (Parzellen 1224, 1223, 1227) deuten andererseits auch auf die Gefahr der Verbrachung oder Aufforstung.

Maßnahmen:

  1. Jährliche Herbstmahd und Mähgutabfuhr
  2. Biotopflächen möglichst kurzfristig erweitern um die Pfeifengraswiese auf Parzelle 1227
  3. Mittelfristig alle Wiesen zwischen Fischteichanlage und Staatsstraße, evtl. als "Ausgleichsflächen Bauleitplanung", in ein Streuwiesenprogamm aufnehmen.

Der Plegeaufwand ist wegen der guten Erreichbarkeit und Befahrbarkeit denkbar gering.


Teilbereich nordöstliches Willinger Weitmoos

Bezeichnung lt. LP Bad Aibling:
NDF 10 "Streuwiese am Ostrand des Willinger Mooses"
Schutzstatus-Vorschlag: flächenhaftes Naturdenkmal nach Art. 9 BayNatSchG

Bezeichnung lt. Biotopkartierung Bayern:
Objektnr. 8138-156.01 - Streuwiesen am Rand des Willinger Mooses; LB-Vorschlag

Lage und allgemeine Beschreibung

Flurkarte S.O.15.15, Flurstücke 1326 nach Süden bis Flurstück 1341 beiderseits des Weges, ausgenommen der Freizeitgrundstücke; TK 8138 Rosenheim; Gauß-Krüger-Koordinaten R 4501100 H 5299600; Meereshöhe: ca. 475 m ü. NN; Streuwiesen ca. 1 km südlich von Pullach, östlich des Autobahnzubringers;
Größe ca. 4 ha;
Übergangsbereich des Flachmoores Willinger Weitmoos in den Hochmoorbereich der Willinger Filze.

Erhaltungszustand

Die abseitige Lage, östl. der Landstraße, hat diesen Bereich vor der landwirtschaftlichen Intensivnutzung und entsprechenden Entwässerungsmaßnahmen verschont, andererseits haben Freizeitnutzung, Wochenendgrundstücke (von denen Ablagerungen aller Art in die Umgebung ausgehen) und Hundeplatz (mit Umzäunung), zu bedeutendem Flächenschwund geführt. Verbrachung vieler Streuwiesen hat die Artenverarmung der typischen, zu schützenden Moosflora zur Folge.
Die Untätigkeit der Stadt und der Naturschutzbehörde, die eindeutigen Aussagen im Landschaftsplan, in der Biotopkartierung und im ABSP seit 13 bzw. 20 Jahren auch nur ansatzweise umzusetzen, läßt für Bürger und Nutzungsinteressenten verschiedenster Richtungen den Eindruck zu, "der Naturschutz" habe kein Interesse an den Flächen.
Insgesamt macht das Gebiet wegen der teilweise unzulässigen und auf jeden Fall ungeordneten Flächennutzung und wegen der fortschreitenden Verbrachung wertvollster Naturschutzflächen einen äußerst vernachlässigten, charakterlosen und ausgebeuteten Eindruck.

Bedeutung für den Naturschutz

Laut Landschaftsplan (1980 bis 83): "Der Schutz von NDF 10 bietet (zusammen mit NDF 9) die Möglichkeit, die bezeichnenden Bestandteile der früheren, artenreichen Moosflora zu erhalten. Unter den 6 überregional bedrohten Arten ist die Moorsegge (Carex buxbaumii) besonders hervorzuheben... Da im südostbayerischen Raum keine weiteren rezenten Fundorte bekannt sind muß NDF 10 als Grundnetz-Biotop für die Region 18 bzw. das Inn-Chiemsee-Hügelland vorrangig geschützt werden." (LP, S. 166)
Laut Biotopkartierung (1987): 70% Flachmoor/Streuwiese; 10% Naßwiese; 15% Feuchtgebüsch; 5% Hochstaudenbestand.
Wertbestimmende Merkmale: 1. Artenschutz, 2. Hohe Artenvielfalt, 3. Landkreisbedeutsame Flora, 4. Wasserhaushalt, 5. Gesellschaftsschutz.
LB-Vorschlag, Fläche nach Art. 6d1(13d1)
Rote-Liste- und geschützte Arten nach LP, Biotopkartierung, eigenen Beobachtungen: Allium carinatum, Andromeda polifolia, Aquilegia atrata, Carex buxbaumii, Carex davalliana, Carex diandra, Carex hostiana, Carex pulicaris, Dactylorhiza incarnata, Drosera rotundifolia, Epipactis palustris, Eriophorum latifolium, Gentiana asclepiadea, Gentiana pneumanthe, Gymnadenia conopsea, Iris pseudacorus, Laserpitium prutenicum, Lysimachia thyrsiflora, Parnassia palustris, Platanthera bifolia, Platanthera chlorantha, Primula farinosa, Pulmonaria mollis, Scorconera humilis, Tetragonolobus maritimus, Trollius europaeus, Vaccinium oxycoccos; Kreuzotter (eigene Beob. Juni 2000).
ABSP: gleichlautend westl. Willinger Weitmoos s.o.

Naturschutzdringlichkeit:

Verbrachung hat zu unterschiedlichen Sukzessionsstadien geführt, von Hochstaudengesellschaften über dichte Schilfbestände bis hin zu verbuschten randlichen Bereichen zur Filze hin, v.a. mit Faulbaum, Birke, Fichte, Zitterpappel.
Einige Parzellen, 1334, 1333, 1332, 1326, 1327, 1328 (?) Nummern schlecht lesbar, werden noch regelmäßig gemäht, teilweise auch zweischürig.
Die Gefährdung der Mooswiesen geht derzeit hauptsächlich von der zunehmenden Freizeitnutzung, Gärten, Hundeplatz mit Zaun, Teichanlage (Flst. 1323/1324, östl.), aus. Die Gärten sind Fremdkörper in der freien Landschaft ohne Bezug zu einer Siedlung. Gartenabfälle und Bauschutt werden in der Umgebung abgelagert, standort fremde Gehölze und Hecken gepflanzt. Grundsätzlich ist die Legalität der Anlagen und Bauwerke (Hütten, Zäune) zu überprüfen.
Aufforstungsgefahr besteht erfahrungsgemäß an solchen Standorten generell. Die privilegierte Bebauung "Kaffl" und "Kefer" und das geplante "Industriegebiet Kathrein" zeigen, dass auch ein gewisser Bebauungsdruck schon besteht. Neophyten (Kanad. Goldrute, Ind. Springkraut, Riesen Bärenklau) dringen langsam an einigen Stellen in die Flächen ein.

Maßnahmen:

  1. Entbuschung der Parzellen 1340, 1341 und der östl. Bereiche der Parzellen 1333, 1332, 1331, 1330
  2. Jährliche, evtl. auch zweijährliche Herbstmahd und Mähgutabfuhr;
    evtl. sind Pflegeverträge mit den Landwirten möglich, die z.Zt. noch Flächen mähen
  3. Extensivierung der zweischürig gemähten kleinen Bereiche
  4. Entfernen der Ablagerungen (hauptsächlich Gartenabfälle)

Gute Erreichbarkeit und Befahrbarkeit der Flächen erleichtern den Pflegeaufwand.

Mittel- oder langfristige Perspektiven:

Entlang des ost-west verlaufenden Waldweges parallel zur Alten Dettendorfer Kalte bzw. Gemeindegrenze, etwa zwischen Biotop Nr. 157.03 und 157.01, liegen noch einige, in Ostrichtung zunehmend stark verbuschte, Streuwiesen. Davon ist die Pfeifengraswiese (Wildäsung) auf Parzelle 1351 noch in recht gutem Zustand, da die Jägerschaft offenbar regelmäßig mähen läßt.
Pflegeaussichten für diese und andere ehemalige Streuwiesen könnten sich ideal ergeben, wenn die Idee eines "Moorparks" in der Willinger Filze und im Willinger Weitmoos die Dokumentation kuturhistorischer Landnutzung mit sich bringen würde. Die Vielgestaltigkeit der Filze und der Mooswiesen mit Pfeifengraswiesen, Nasswiesen, Hochstauden, Torfstichen, Moortümpeln, Hochmoorresten, Heideflächen und sekundären Birkenmoorwäldern, Renaturierungsflächen etc. könnte leicht durch einen erlebnisreichen Naturpfad für Aiblinger Bürger und Gäste erfahrbar gemacht werden (vergl. Stadtentwicklungsplan Bad Aibling).

Die südlich gelegennen, direkt östlich an die Staatsstraße 2089 angrenzenden Biotopflächen 156.02 und 156.03 sollten ebenfalls in den Streuwiesenschutz aufgenommen werden.
Während 156.02 noch gemäht wird, die Nutzung jedoch extensiviert (Herbstmahd) werden sollte, muss 156.03 zunächst entbuscht werden, um wieder die biotopprägende Streuwiesenpflegenutzung durchführen zu können.
Beide Flächen sind von der Straße aus direkt zu erreichen.
Biotopbeschreibung laut Biotopkartieung
156.02: Kleinflächige Pfeifengras-Streuwiese mit Sumpfdotterblume, Kuckucks-Lichtnelke, seggenreich mit viel Hirse- und Steifsegge
156.03: Artenreiche Pfeifengraswiese mit Davallsegge, Saumsegge, Weiden-Alant, Mücken-Händelwurz, Fleischfarbenem Knabenkraut, stellenweise mit Knollendistel und Spargelschote.