Stellungnahme zum Hochwasserschutz der Unteren Mangfall im Bereich Bad Aibling, 12. Februar 2002


Zunächst möchten wir uns für die Einladung zu Ihrem Workshop - Hochwasserschutz an der Unteren Mangfall - am 04. Februar im Rathaus bedanken. Wir begrüßen Ihr Konzept der "Offenen Planung" als bürgernahes und zukunftsweisendes Verfahrensnovum und sind gerne bereit, unsere Anliegen und Vorschläge mit einzubringen.

Mit der heutigen Stellungnahme möchten wir unsere Beiträge nochmals auflisten und die einzelnen Punkte verdeutlichen. Außerdem ist es unser Anliegen, auf die bereits für diesen Bereich vorliegenden Fachplanungen und -analysen zu den Belangen von Natur, Landschaft und Stadtentwicklung hinzuweisen. Unseres Erachtens sollten oder müssen sie sogar bei Maßnahmen zum Hochwasserschutz Beachtung finden.

Wir stützen und beziehen uns mit unseren Beiträgen weitgehend, und direkt durch Zitate, auf den Landschaftsplan der Stadt Bad Aibling aus den Jahren 1980 bis 1983, Büro H.-J.Tietz, München, auf den Stadtentwicklungsplan der Stadt Bad Aibling, verabschiedet vom Stadtrat im Juni 2000 und auf die Biotopkartierung Bayern.

Aus dem Landschaftsplan der Stadt Bad Aibling

Aus dem Stadtentwicklungsplan der Stadt Bad Aibling

Leitbild Mangfallaue

Vorranggebiet Hydrologie und extensive Erholung

Die Mangfallaue ist durch die starken Eingriffe im Zuge des Gewässerbaues sowie durch die massive Nutzung als Siedlungs- und Verkehrsfläche in ihren natürlichen Qualitäten nachhaltig beeinträchtigt. Der Schutz noch verbleibender naturnaher Auewiesen und -wälder hat deshalb absolute Priorität. Darüber hinaus ist der Rückbau von Versiegelung wo immer möglich zu fordern. Weitere Inanspruchnahme für Siedlungsflächen ist nur in den allseits umbauten Flächen im Ortskern von Bad Aibling zu vertreten.

Aufbauend auf dem vorhandenen flußbegleitenden Fuß- und Radwegenetz könnte zusammen mit den noch unbebauten Freiflächen entlang der Mangfall ein attraktives Naherholungsgebiet ("Freizeitband") entwickelt werden.

Ziele:

"Maßnahmen und Durchführung" aus dem STEP

"F 1 Vorbereitende Maßnahmen"
"(1) Überarbeitung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans mit Ausweisung der vorgeschlagenen Nutzungen" (Step, S. 255)
"(2) Sicherung besonders schützenswerter Landschaftsteile durch Ausweisung als Schutzgebiet" (Step, S. 255)
"F 2 Realisierungsmaßnahmen"
(26) Aufbau einer Erlebnisachse Mangfall
Fuß- und Radwege, Rast- und Spielplätze, ökologischer Pfad" (Step, S. 256)
"(30) Neuordnung des südlichen Ortseingangsbereiches von Aibling in interkommunaler Zusammenarbeit mit Pullach" (Step, S. 256)
"(33) Renaturierung der Glonn und ihrer Überschwemmungsbereiche" (Step, S. 256)
"(41) Entwicklung eines durchgängigen Wegesystems entlang der Gewässer" (Step, S. 257)
"(81) Neue Fußgängerbrücke über die Mangfall" (Step, S. 258)

Aus der Biotopkartierung Bayern

Auch die Biotopkartierung Bayern macht die hohe Wertigkeit des Madau-Auwaldes durch den Schutzvorschlag "Landschaftsschutzgebiet" deutlich (Objektnummer 8137-128). Als Begründung wird die hohe Arten- und Strukturvielfalt, die floristische und faunistische Bedeutung, die Größe des zusammenhängenden Waldgebietes in dem ansonsten ausgeräumten Mangfalltal und die artenreiche Auwaldflora angegeben. Die Wiederherstellung des Wasserhaushaltes u. a. wird als Sicherungsmaßnahme aufgeführt. Neben dem Madau-Auwald werden weitere Auwaldreste unter der selben Objektnummer beschrieben. Unter der Objektnummer 8138-40 werden die Biotope östlich bis zum Gemeindegebiet Kolbermoor beschrieben.

Aus der Analyse und Konzeptfindung zur Stadteinfahrt Süd

Historisch gesehen führte die alte Mangfallbrücke direkt auf das Theresienmonument am südlichen Ortseingang von Bad Aibling zu. Nach Verlegung der Glonnmündung wurde auch die Brücke an anderer Stelle wieder aufgebaut, so daß das Denkmal ins Abseits geriet. Durch ein Fenster im Gehölzbestand könnte Wasser an dieser Stelle wieder erlebbar werden . Zusätzlich könnte durch eine Brücke vom Glonnspitz aus in Richtung des Denkmals die frühere Blickbeziehung wieder hergestellt werden. Eine Lücke im Wegenetz würde geschlossen. (Wirtschaftsforum, AK Tourismus: "Bad Aibling - Stadteinfahrt Süd, Analyse und Konzeptfindung", Texte zu Bild 8, 15, 16, 21, 22 und 23)

Im Landschaftsplan von Bad Aibling wird immer wieder auf die Gefahr hingewiesen, daß die letzten noch vorhandenen trockenen und mageren Rasen (Wiesengesellschaften) im Mangfallbereich verbuschen bzw. aufgeforstet werden könnten. Weite Teile des Auwaldes waren bereits 1983 trockengelegt und vom Flußlauf abgeschnitten. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Im Gegenteil: die Halbtrockenrasen und Glatthaferwiesen sind weitestgehend verschwunden, Fichtenforste sind im Auwaldbereich weit verbreitet und die ursprünglichen Baumarten stark geschwächt. Nicht erst der letzte Sturm hat dadurch große Lücken in den Bestand schlagen können.

Auch der Stadtentwicklungsplan weist darauf hin, daß die Ideen des Landschaftsplanes, die fast 20 Jahre unberücksichtigt blieben, dringend angegangen werden müssen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Erholungsfunktion der Flußläufe Aiblings, was auch in dem Vorschlag des Wirtschaftsforums in Zusammenarbeit mit der Umweltgruppe Bad Aibling zur Stadteinfahrt Süd Eingang findet.

Vorschläge und Maßnahmen von der Ortsgruppe des Bund Naturschutz und der Umweltgruppe Bad Aibling zur Hochwasserfreistellung an der Unteren Mangfall:

  1. Freistellen der Landspitzen von Triftbach/Mangfall und Glonn/Mangfall zum Erlebbarmachen des Mündungsbereiches (Fußgängersteg in Richtung Theresienmonument, um Lücken im Fuß- und Radwegenetz zu schließen)
  2. Markante Bäume (z. B. Eiche am Ende der Mangfallstraße und Weide am Ende der Soinstraße) auch im Dammbereich erhalten. Hier sind notfalls Sondermaßnahmen erforderlich und gerechtfertigt.
  3. Zwischen den Dämmen im Flussbett sollten möglichst alle Bäume erhalten bleiben, die in 1 m Stammhöhe einen Umfang von 1 m aufweisen. Dies in Anlehnung an die Baumschutzverordnung der Stadt Bad Aibling, um die Akzeptanz in der Bevölkerung für die nötigen Rodungsmaßnahmen auf den Dämmen zu erhöhen.
  4. Direkt am Ufer stehende und über den Fluss hängende Bäume sollen als Ansitzmöglichkeiten für Vögel erhalten bleiben.
  5. Dort wo die Deiche und Polder dies ermöglichen, sollen die alten Dämme möglichst geschliffen und Auwaldrelikte wiederbelebt werden.
  6. Möglichst viele Bereiche, die von Bewuchs freigestellt werden, sollen als Halbtrockenrasen gepflegt werden (jährliche Mahd oder gelegentlicher Schaftrieb).
  7. Ausleitung von Triftbachwasser auf Höhe des Wehres und Rückführung in Höhe des E-Werks zur Wiedervernässung des Auwaldes zwischen Triftbach und Mangfall.
  8. Belassen von Altholzgruppen und Totholz im Auwaldbereich zugunsten von Höhlenbewohnern.
  9. Berücksichtigung der im Landschaftsplan geforderten Ziele für das Landschaftsschutzgebiet Mangfall und die oben genannten Landschaftsbestandteile.
  10. Im Bereich zwischen der Mangfallbrücke bei Willing und der Fuß- und Radwegbrücke sollte möglichst viel Bewuchs zum Verdecken der Gewerbebauten stehen bleiben.
  11. Verbesserung der Retentionsflächen und Biotope an der Glonn durch entsprechende Renaturierungsmaßnahmen - erste Gespräche anlässlich anstehender Pflegemaßnahmen im Rahmen des Landschaftspflegeprogramms haben stattgefunden.

Wir sehen in den geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen grundsätzlich auch eine Chance, dass die Biotopqualität, insbesondere der Auwälder, an der Mangfall aufgewertet werden kann. Somit kann der Flussbereich eine etwas naturnahere Gestalt bekommen und die ökologische Situation im Hinblick auf Wasserrückhaltung, -speicherung und Grundwasserneubildung sich verbessern.

In diesem Sinne befürworten wir die Pläne des Wasserwirtschaftsamtes, wenn unsere oben genannten Vorschläge zu den Belangen von Natur und Landschaft in der Planung ausreichend Berücksichtigung finden.