Stellungnahme zur Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB für den Ortsteil Wilpasing


Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bedanken uns für die Beteiligung und nehmen im Auftrag der Kreisgruppe des Bund Naturschutz wie folgt Stellung:

Der Außenbereichssatzung Wilpasing stimmt der Bund Naturschutz nicht zu.


Begründung

Nach unserer Rechtsauffassung liegt in Wilpasing "Wohnbebauung von einigem Gewicht" im Sinn von § 35 Abs. 6 BauGB sicher nicht vor. Andere vergleichbare Ortsteile in Bad Aibling wie z.B. Unterheufeld haben wesentlich mehr Wohngebäude und sind zudem deutlich weniger landwirtschaftlich geprägt. Wilpasing, das soll das beiliegende Luftbild auf Seite 3 veranschaulichen, ist in einem weiten Umfeld in landwirtschaftlich genutzte Fluren eingebettet. Unmittelbar nordwestlich an den Satzungsentwurf grenzt ein teilweise noch landwirtschaftlich genutzter Hof mit Stallgebäude.
Wilpasing ist ein kleiner Weiler und liegt exponiert oberhalb Mietraching mit schöner Bergsicht auf der Ausflugsstrecke der Bad Aiblinger zum Schloss Maxlrain. Der Satzungsentwurf umfasst zur Zeit nur fünf bestehende Wohngebäude. Wilpasing könnte, provoziert durch das neue Baurecht, um fünf oder mehr Wohngebäude wachsen. Der Bestand an Wohngebäuden hätte sich dann verdoppelt.
Die Verfestigung einer Splittersiedlung im Sinn von § 35 Abs. 3 Nr. 7 BauGB und damit die Beeinträchtigung öffentlicher Belange ist somit zu erwarten.
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs entlang der Kanten von randlich liegenden Nebengebäuden erweitert außerdem den Siedlungssplitter in den Außenbereich. Ebenso wenig wie die vorliegende Abgrenzung ist die Ausgrenzung der Hofgebäude im Nordwesten nachvollziehbar.
Wir bewerten die geplante Außenbereichssatzung Wilpasing insgesamt als negativen Beitrag zur Landschaftszersiedlung. Ein Verstoß gegen § 35 Abs. 3 Nr. 5. BauGB liegt unseres Erachtens vor, weil Landschaftsbild und Erholungswert der Landschaft beschädigt werden.

Wir geben weiter zu Bedenken, dass hier der Bezugsfall für weitere Zersiedelung des Außenbereichs, etwa in der Oberpfarr, geschaffen wird - insbesondere dann, wenn landwirtschaftliche Betriebe im Bereich ähnlich kleiner Siedlungssplitter aufgegeben werden sollten. Das Höfesterben ist bekanntlich in vollem Gang.

Der Flächenverbrauch im Bereich der Kommune hat in den letzten zehn Jahren ein Ausmaß angenommen, das auch in der Verantwortung für kommende Generationen vollkommen unangemessen erscheint. Die Bedienung von Einzelinteressen und die Nachordnung des Gemeinwohls wird zur politischen Routine.
Der Weg in Richtung Zersiedelung und damit Beeinträchtigung schützenswerter Voralpenlandschaft wird eingeschlagen.
Die Gesundheitsstadt Bad Aibling beraubt sich damit selbst ihres besonderen Kapitals, der umgebenden attraktiven Landschaft.

Wir sehen, dass sich der gegenwärtige Stadtrat in seiner Mehrheit von den Zielen des Stadtentwicklungsplans, an dem der Bund Naturschutz engagiert mitgearbeitet hat, entfernt. Darin hatte man sich explizit für die Stadtentwicklung nach innen, den Schutz der natürlichen Umgebung, für die Stadt der kurzen Wege (Entlastung von hausgemachtem Verkehr), für die Stärkung und Aufwertung der Innenstadt durch Innenentwicklung, für klare Siedlungsgrenzen, gegen Zersiedelung und unkontrollierten Verbrauch von Landschaft entschieden.
Die Ausweisung von Bauland für Einheimische in zumindest stadtnahen Bereichen wurde von uns bisher auch unter der Prämisse gesehen, dass der Außenbereich weitestgehend unangetastet bleiben soll vor weiterer Baulandausweisung.

Wir beobachten die Abkehr von wesentlichen Inhalten des Stadtentwicklungsplans, damit von einer nachhaltigen, umweltfreundlichen und zukuntsorientierten Stadtentwicklung mit großer Sorge.

Mit freundlichem Gruß
i.A. Anita Fuchs
Ortsgruppe Bund Naturschutz Bad Aibling


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