Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bedanken uns für die Beteiligung und nehmen im Auftrag der
Kreisgruppe des Bund Naturschutz wie folgt Stellung:
Der Außenbereichssatzung Wilpasing stimmt der Bund Naturschutz nicht zu.
Nach unserer Rechtsauffassung liegt in Wilpasing "Wohnbebauung von
einigem Gewicht" im Sinn von § 35 Abs. 6 BauGB sicher
nicht vor. Andere vergleichbare Ortsteile in Bad Aibling wie
z.B. Unterheufeld haben wesentlich mehr Wohngebäude und sind zudem
deutlich weniger landwirtschaftlich geprägt. Wilpasing, das soll das
beiliegende Luftbild auf Seite 3 veranschaulichen, ist in einem
weiten Umfeld in landwirtschaftlich genutzte Fluren eingebettet.
Unmittelbar nordwestlich an den Satzungsentwurf grenzt ein teilweise
noch landwirtschaftlich genutzter Hof mit Stallgebäude.
Wilpasing
ist ein kleiner Weiler und liegt exponiert oberhalb Mietraching mit
schöner Bergsicht auf der Ausflugsstrecke der Bad Aiblinger zum
Schloss Maxlrain. Der Satzungsentwurf umfasst zur Zeit nur fünf
bestehende Wohngebäude. Wilpasing könnte, provoziert durch das neue
Baurecht, um fünf oder mehr Wohngebäude wachsen. Der Bestand an
Wohngebäuden hätte sich dann verdoppelt.
Die Verfestigung
einer Splittersiedlung im Sinn von § 35 Abs. 3 Nr. 7 BauGB und
damit die Beeinträchtigung öffentlicher Belange ist somit zu
erwarten.
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs entlang der Kanten
von randlich liegenden Nebengebäuden erweitert außerdem
den Siedlungssplitter in den Außenbereich. Ebenso wenig wie die
vorliegende Abgrenzung ist die Ausgrenzung der Hofgebäude im
Nordwesten nachvollziehbar.
Wir bewerten die geplante
Außenbereichssatzung Wilpasing insgesamt als negativen Beitrag zur
Landschaftszersiedlung. Ein Verstoß gegen § 35 Abs. 3 Nr. 5. BauGB
liegt unseres Erachtens vor, weil Landschaftsbild und Erholungswert
der Landschaft beschädigt werden.
Wir geben weiter zu Bedenken, dass hier der Bezugsfall für weitere Zersiedelung des Außenbereichs, etwa in der Oberpfarr, geschaffen wird - insbesondere dann, wenn landwirtschaftliche Betriebe im Bereich ähnlich kleiner Siedlungssplitter aufgegeben werden sollten. Das Höfesterben ist bekanntlich in vollem Gang.
Der
Flächenverbrauch im Bereich der Kommune hat in den letzten
zehn Jahren ein Ausmaß angenommen, das auch in der Verantwortung für
kommende Generationen vollkommen unangemessen erscheint. Die
Bedienung von Einzelinteressen und die Nachordnung des Gemeinwohls
wird zur politischen Routine.
Der Weg in Richtung Zersiedelung
und damit Beeinträchtigung schützenswerter Voralpenlandschaft wird
eingeschlagen.
Die Gesundheitsstadt Bad Aibling beraubt sich
damit selbst ihres besonderen Kapitals, der umgebenden attraktiven
Landschaft.
Wir
sehen, dass sich der gegenwärtige Stadtrat in seiner Mehrheit von
den Zielen des Stadtentwicklungsplans, an dem der Bund Naturschutz
engagiert mitgearbeitet hat, entfernt. Darin hatte man sich explizit
für die Stadtentwicklung nach innen, den Schutz der
natürlichen Umgebung, für die Stadt der kurzen Wege
(Entlastung von hausgemachtem Verkehr), für die Stärkung und
Aufwertung der Innenstadt durch Innenentwicklung, für klare
Siedlungsgrenzen, gegen Zersiedelung und unkontrollierten
Verbrauch von Landschaft entschieden.
Die Ausweisung von Bauland
für Einheimische in zumindest stadtnahen Bereichen wurde von uns
bisher auch unter der Prämisse gesehen, dass der Außenbereich
weitestgehend unangetastet bleiben soll vor weiterer
Baulandausweisung.
Wir beobachten die Abkehr von wesentlichen Inhalten des Stadtentwicklungsplans, damit von einer nachhaltigen, umweltfreundlichen und zukuntsorientierten Stadtentwicklung mit großer Sorge.
Mit freundlichem Gruß
i.A. Anita Fuchs
Ortsgruppe Bund Naturschutz Bad Aibling
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