Stellungnahme zur geplanten Aufhebung des Denkmalschutzes für die Eichen an der Eichenkapelle


Der Bund Naturschutz in Bayern e.V. gibt zur geplanten Aufhebung des Denkmalschutzes für die Eichen an der Eichenkapelle in Bad Aibling folgende Stellungnahme gemäß §29 BNatSchG ab:

Der Bund Naturschutz lehnt die Aufhebung des Denkmalschutzes für die Eichen an der Eichenkapelle entschieden ab.


Begründung

Die Eichen sind prägender Bestandteil des Stadtbildes von Bad Aibling und tragen wesentlich zur Durchgrünung des Wohngebietes Thürham bei. Zudem sind die Eichen an der Eichenstraße eng mit Stadtgeschichte und Siedlungentwicklung von Bad Aibling verbunden.
So ist bei Thomas Janscheck "... von Baum zu Baum", Baumgeschichten im Rosenheimer Land, nachzulesen:

Auf der Anhöhe von Thürham, nördlich von Bad Aibling führt eine ca. 100 Jahre alte Eichenallee zur sogenannten Eichenkapelle. Einst stand an ihrer Stelle ein sehr alter Eichenbaum, an dessen Stamm ein Kruzifix befestigt war, das in der umliegenden Gegend als "Zum Herrgott an der Eich" genannt wurde. Umgeben war das Kreuz von zwei Holzschreinen, in deren Innerem sich ein "Jesus in der Rast" und eine Dolorosaskulptur (Schmerzensmuttergottes) befanden. Als nun im Jahre 1894 ein Blitzschlag diese Eiche schwer verletzte und die sakralen Gegenstände an ihrem Stamm durch das Herunterbrechen des Astwerkes gefährdet erschienen, fassten die drei Landwirte Franz Gartmaier, Blasius Gatto und Stephan Orthofer sowie der Gärtner Josef Herzog, deren Felder sich in der Nähe der Eiche befanden, den Entschluss, eine Kapelle zum Erhalt der Heiligenfiguren zu errichten.

Dem Herrgott Ehr und Zier
verkündet die Eichkapelle hier.
Der Aiblinger froher Sinn und Gaben
sollen hier ein bleibend Denkmal haben.

So lautet die Inschrift einer Marmortafel im Inneren der Kapelle, deren Apsis in Kürze "mit modernen Heiligentafeln überfüllt" war, wie es in einem Zeitungsbericht aus dem Jahr 1896 hieß. Mittlerweile ist die Kapelle von einem Neubaugebiet umgeben und achtlos fahren die gehetzten Bürger an dem zum Kapellenbau angelegten Eichenhain vorüber.

In der Begründung zur Unterschutzstellung wurde vom damaligen Kreisheimatpfleger Helmut Loose darüber hinaus auf die Verbindung der Eichengruppe zu dem großen Eichenbestand hingewiesen, der in Folge des Österreichischen Erbfolgekrieges 1743 als Reparationsleistung größtenteils abgeholzt wurde.

An den kulturellen und historischen Schutzgründen besteht also so wenig Zweifel wie an der hervorragenden stadtökologischen Wirkung des kleinen Hains auf die Lufthygiene und Durchgrünung - die Lebensqualität - in Thürham.
Eichen gelten auch als Symbol für die Ewigkeit. Sie können 30 Generationen überdauern, 5 Jahrhunderte und mehr alt werden. Die Thürhamer Eichen haben in etwa gerade mal ihr Höhenwachstum beendet.
Entsprechend weitsichtiger und nachhaltig sollte im Naturschutz gedacht und gehandelt werden.

Nach Artikel 9 BayNatSchG ist und bleibt die Eichengruppe an der Eichenkapelle gleich aus mehreren Schutzgründen, die im Gesetz explizit genannt werden, schutzwürdig. So ist die Erhaltung der Gruppe wegen ihrer geschichtlichen, heimatkundlichen und ökologischen Bedeutung im öffentlichen Interesse. In Artikel 44 und Artikel 45 BayNatSchG sind die Zuständigkeiten klar geregelt. Die Untere Naturschutzbehörde ist für die Ausweisung und Pflege von Naturdenkmälern zuständig. Von diesen Vorgaben abzuweichen, hieße, das Naturschutzgesetz zu unterwandern.

Aus den genannten Gründen lehnen wir die Aufhebung des hohen Schutzstatus "Naturdenkmal" für die Baumgruppe ab. Die Baumschutzverordnung der Stadt ist kein gleichwertiger Schutz. Die Absicht, Pflegekosten auf die Stadt Bad Aibling verlagern zu wollen, halten wir für keine Begründung, die mit dem Schutzgedanken des Naturschutzgesetzes zu vereinbaren ist. Wir weisen darauf hin, dass erst im letzten Jahr Großbäume, eine Buche und eine Linde, in der Bahnhofstraße der Bebauung trotz Baumschutzverordnung zum Opfer gefallen sind.

Da leider bis dicht an den Eichenhain heran gebaut wurde, sind Anwohnerklagen über Beschattung, Laubfall, fallende Eicheln und Verkehrssicherheitsbelange nicht auszuschießen und könnten entsprechend starken Handlungsdruck unmittelbar auf Stadtverwaltung und Stadtrat erzeugen.
Aus gutem Grund hat der Gesetzgeber deshalb die Zuständigkeit von Fachbehörden für die bedeutendsten Schutzgüter festgelegt.

Wir bedauern im übrigen, dass, vermutlich wegen anfallender Pflegekosten, Naturdenkmäler offensichtlich auch nicht mehr neu ausgewiesen werden (können). Vorgaben aus der Politik sind hierfür wohl verantwortlich.
Landschaften und Siedlungen werden in der Folge an Baumvielfalt und Naturschönheiten ärmer werden.
Die besondere Bedeutung von Bäumen für uns Menschen, die sich auch in Geschichten, Brauchtum, Religion und Mythen ausdrückt, sollte nicht unterschätzt werden. Sie tragen ganz wesentlich zu Natur- und Heimatverbundenheit, zu Lebensqualität und Gesundheit bei.

Mit freundlichem Gruß

Anita Fuchs

Vorstand der Ortsgruppe des Bund Naturschutz Bad Aibling, im Auftrag der Kreisgruppe Rosenheim des Bund Naturschutz