Neuer Bebauungsplanentwurf mit Begründung und Umweltbericht
Erneute vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bedanken uns für die Beteiligung und nehmen im Auftrag der
Kreisgruppe des Bundes Naturschutz wie folgt Stellung:
Wir stimmen dem Bebauungsplanentwurf in den Grundzügen zu, bitten jedoch darum die folgenden Ergänzungen und Einwände zu berücksichtigen.
Wir bedauern die Beunruhigung des Fuß- und Radweges am Klafferer durch die
Erschließung des nördlichen Parkplatzes allein über die
Kellerstraße.
Sollte sich diese Erschließung in der Praxis als
ungünstig erweisen, müsste über eine zweite Erschließung auch
zur Krankenhausstraße hin nachgedacht werden - dann jedoch mit
S-förmiger, stark entschleunigender Führung über den Parkplatz
zur Verhinderung von Durchgangsverkehr. Die Nutzung des temporären
Durchgangsbereiches neben den Containern bietet dazu die
Möglichkeit. Ziel sollte die gleiche und gerechte Verteilung des
Verkehrs sein.
Durch einen Pflanzgraben geeigneter Tiefe westlich
des temporären Durchfahrtbereiches ließe sich der Parkplatz von SO
1 wirkungsvoll vom Parkplatz SO 2 abtrennen. Zu pflanzende Bäume
wären hier vorzusehen.
Wir schlagen vor, die Lärmschutzwand ganz im Norden des Parkplatzes SO 1, von Süden gesehen, hinter den neu zu pflanzenden fünf Bäume, zu errichten. Die Sicht auf die Bäume und den Grünstreifen wird sonst vom Volksfestplatz her für die Öffentlichkeit durch die Wand verhindert. Für die Attraktivität des Platzes, vor allem bei den verschiedenen Veranstaltungen, ist die Verlagerung der Wand in den Hintergrund zu fordern.
Die zu pflanzenden
Bäume auf dem Parkplatz SO 2 sollten so angeordnet werden, dass die
Wegebeziehung zwischen Klafferer und Schwazfischerallee mit den
alten Linden betont wird.
Die Reaktivierung der alten
Brauereidurchfahrt für Fußgänger und Radfahrer ist als kurze und
attraktive Wegeverbindung zur Kellerstraße sehr zu begrüßen.
Wir bitten darum, an allen Zugängen zum Gebäudekomplex großzügig Fahrradabstellmöglichkeiten vorzusehen.
Die Begrünung der Fassaden über der Tiefgarage, der Stadtterrasse und Grünflächen sollte von so überzeugender Qualität sein, dass der Verlust des vormals grünen Hangbereiches damit ausgeglichen werden kann.
Der Bestand an zu erhaltenden Bäumen ist während der Baumaßnahmen durch einen Bauzaun und nach DIN 18920 zu schützen.
Mit freundlichem Gruß
i.A. Anita Fuchs
Ortsgruppe Bund Naturschutz Bad Aibling