Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 75 "Westlich Am Klafferer" gemäß §29 BNatSchG


Erneute vorgezogene Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bund Naturschutz begrüßt die dem dem Bebauungsplan zugrunde liegende Absicht, die verbliebenen Grünflächen an der stadtbildprägenden Hangkante zu erhalten.


Begründung

Über den Bebauungsplan Nr.75 hinaus hoffen wir, dass der Anspruch erhoben wird, zwischen Ghersburg und Mietraching die grünen Freibereiche an der markanten Hangkante insgesamt von weiterer Bebauung freizuhalten.

Die Bedeutung der städtischen Grünzüge für die Stadtökologie kann kaum überschätzt werden – für attraktive Verbindungen in die Landschaft und mit einem gesunden und großen Baumbestand für ein günstiges Stadtklima, verträgliche Lufthygiene und für eine artenreiche Vogelwelt. Vernetzte Grünzüge für Fußgänger und Radfahrer und großzügige Parkanlagen sind für die besondere Lebensqualität in einer Stadt, die sich Gesundheitspflege, Wellness, Erholung und Tourismus zum Schwerpunkt der Stadtentwicklung gesetzt hat, unabdingbar. Sie müssen erhalten, gepflegt und weiterentwickelt werden.

Wie Kurpark, Glonn, Mühlbach und Mangfall gehören die historischen Gebäude, die Birkenallee und der grüne Hang am Klafferer wesentlich zum unverwechselbaren Gesicht der Stadt Bad Aibling.

Mit freundlichem Gruß
i.A. Anita Fuchs
Vorstand der Ortsgruppe Bund Naturschutz