Stellungnahme zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 88 "Solarpark Mietraching"


Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich dieses Bebauungsplanes sowie in zwei weiteren Teilbereichen – betreffend Grundstück Fl.-Nr. 268 der Gemarkung Mietraching

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bedanken uns für die Beteiligung und nehmen im Auftrag der Kreisgruppe des Bundes Naturschutz wie folgt Stellung:

Dem geplanten Solarpark stimmen wir grundsätzlich zu.


Begründung

Die Situierung, westlich angrenzend an den sogenannten "Technologiepark" und die BND-Antennenanlage, erscheint uns passend. Die Nutzung militärischer Konversionsflächen für die Erzeugung regenerativen Stroms, auch im geplanten großen Maßstab und auf einer Freifläche, begrüßen wir im Hinblick auf den technischen und gewerblich geprägten Charakter des Umfeldes. Auch der Grünordnung zum Solarpark stimmen wir zu.

Verdachtsflächen sind auf Kontaminationen zu untersuchen und Schadstoffe ggf. ordnungsgemäß zu entsorgen.

Der Änderung des Flächennutzungsplanes stimmen wir nur bezüglich "Sondergebiet 2.1 Solarpark" zu. Nach unserem Verständnis kann § 8 Abs. 3 BauGB für das Parallelverfahren lediglich für den Solarpark angewendet werden, nicht zur zusätzlichen gewerblichen Flächenbevorratung.

Dem "Sondergebiet 1 Technologiepark II" und dem "Sondergebiet 2.2 Regenerative Energie" stimmen wir nicht zu. Zahlreiche Flächen im bestehenden Technologiepark sind noch nicht genutzt. Ebenso sind im Gewerbegebiet Markfeld noch fertig erschlossene Gewerbeflächen verfügbar.Im Sinn schonender und effizienter Flächennutzung müssen zunächst vorhandene Brachen und Baulücken im Innenbereich genutzt werden bevor Außenbereichsflächen angegriffen werden. Das "Horten" baureifer Grundstücke widerspricht eindeutig dem Flächenspargebot im Baugesetzbuch.

Konkrete und spezielle Ansiedlungswünsche von Investoren, die nur auf der Fläche des geplanten Technologieparks II zu verwirklichen wären, sind nicht vorgetragen worden.

Der Bund Naturschutz klagt schon seit vielen Jahren an, dass Bayern Spitzenreiter beim deutschen Flächenverbrauch mit täglich 16,1 Hektar (Stand 12/2007) ist, das entspricht der Größe von 23 Fußballfeldern.

Die aktuellen Empfehlungen der Kommission Bodenschutz beim Umweltbundesamt "Flächenverbrauch einschränken – jetzt handeln" fordern, den Flächenverbrauch massiv einzuschränken, in Bayern bis 2020 auf 4,7 Hektar pro Tag. Letztlich müsse angesichts rückläufiger Bevölkerungsentwicklung der Flächenverbrauch stetig auf 0 Hektar sinken.

Siehe auch:
https://umweltbundesamt.de/boden-und-altlasten/boden/downloads/Flaechenpapier_KBU.pdf

Mit freundlichem Gruß
i.A. Anita Fuchs
Ortsgruppe Bund Naturschutz Bad Aibling