Stellungnahme zum Hochwasserschutz des Unteren Mangfalltales, 16. Januar 2005


Bad Aibling – Bauabschnitt BA 1

Planfeststellungsverfahren

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben die Planunterlagen mit Schreiben vom 8.12.2004 erhalten. Wir bedanken uns für die Beteiligung und nehmen im Auftrag der Kreisgruppe des Bund Naturschutz gem. § 29 BNatSchG wie folgt Stellung.

Aus unserer Sicht hat sich das bürgernahe, offene Planungsverfahren, wie es von den engagierten Mitarbeitern des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim bis jetzt betrieben worden ist, sehr bewährt. Der Dialog wurde gesucht und auch konstruktiv geführt. Wir bedanken uns hierfür bei allen Beteiligten, auch bei den Mitarbeitern der Ingenieurgesellschaft Hydroprojekt, insbesondere bei Frau Wagensonner.

Mit Umsetzung der Planung werden zumindest im Bereich der Mangfall erstmals Vorschläge, Natur und Landschaft betreffend aufgegriffen und verwirklicht, wie sie schon im Landschaftsplan der Stadt Bad Aibling vor bald 25 Jahren entwickelt wurden.

Polder Unterheufeld

Speziell die Reaktivierung des Auwaldes mit Altarmen und Flutmulden begrüßen wir sehr und hoffen, dass die Flutung wie geplant 1 bis 2 mal jährlich tatsächlich funktionieren wird. Im Bedarfsfall müsste, etwa durch Eintiefung der alten Gerinne oder Optimierung des Einlaufs, nachgebessert werden.
Ob der Wasserhaushalt im Madau-Auwald sich wirklich wieder in Richtung einer naturnahen Hochwasserdynamik herstellen lässt, bleibt abzuwarten. Wir sind gespannt!
Durch die Deichrückverlegung geht leider ein wertvoller Magerstandort mit besonderem Pflanzenbestand am Triftbach (vorerst) verloren. Es handelt sich um einen der letzten arten- und orchideenreichen Standorte im Gebiet der Stadt Bad Aibling. Durch Überdüngung und Verbrachung sind andere gleichartige Wiesen und Staudenfluren fast spurlos verschwunden. Die im Landschaftspflegerischen Begleitplan vorgesehenen Maßnahmen, den Standort nach der Rückverlegung des Deiches möglichst wiederherzustellen, sind als Versuch, den völligen Verlust der seltenen Arten zu verhindern gerechtfertigt und sollten sorgsam eingehalten werden.
Der Vorortausgleich für notwendige Baumfällungen ist grundsätzlich zu begrüßen.
Das Forstamt plant die Eigenentwicklung eines auwaldtypischen Baumbestandes. Dies ist ebenfalls so zu befürworten. Wir hoffen, dass eine ökologische Verbesserung der Auwaldsituation erreicht werden kann, und das Hochwasser wie berechnet wieder abzieht. Überlange Staunässe wäre von Nachteil für Mensch und Natur.
Eine Erfolgskontrolle muss durchgeführt werden - ist dies vorgesehen, und wer wäre dafür zuständig?

Wohngebiet Madaustraße

Wir begrüßen, dass einzelne schützenswerte Bäume am Deich erhalten werden sollen. Wir bitten zu diesem Zweck, die DIN 18920 zum Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen einzuhalten.

Der Deich sollte weiterhin für die Öffentlichkeit zugänglich bleiben, im Sinn eines durchgängigen Wegesystems wie es sich seit langem „eingebürgert“ hat.

Polder Westerham

Die Baumgruppe (3 Eichen, 1 Esche) am Sportplatz, Ende Goldbachweg ist ortsbildprägend und sollte insgesamt erhalten werden. Eine Sondermaßnahme ist u.E. gerechtfertigt. Die DIN 18920 beim Bau des Deiches sollte beachtet werden. Das Risiko der Schädigung durch eine Erdaufschüttung sollte vermieden werden. Siehe Erläuterungsbericht Anlage 5.3.3

Abschnitt 4 zwischen Umgehungsstraße und Brücke Wilhelm-Leibl-Fuß/Radweg

Die Planung einer Kiesbank zur Freizeitnutzung ist sehr zu begrüßen und an dieser Stelle auch hinsichtlich der Gewässerdynamik richtig situiert (Gleithang). Schon jetzt werden die Ufer an der Brücke Wilhelm-Leibl-Weg gern genutzt zum Spielen und Baden. Es ist sinnvoll diesen Bereich durch die Kiesbank noch zu erweitern und zu bereichern.

Auch hier setzen wir uns für den Erhalt der Eiche an der Umgehungstraße ein, die durch die Rückverlegung des Deiches angeschüttet werden soll, s.o. Der Baum ist ebenfalls ortsbildprägend - leider durch den Bau der Umgehungsstraße und Sturmschaden schon vorgeschädigt, so dass eine Sondermaßnahme und Schutz durch Einhaltung der DIN 18920 dringend erforderlich ist.

Bauzeit

Rodungen sollten nur außerhalb der Brutzeit (15. März bis 15. Juli) erfolgen.

Information der Öffentlichkeit

Neben dem Info-Pavillon, für den ein guter Standort gewählt wurde, regen wir an, Info-Tafeln im Bereich der jeweiligen Bauabschnitte und an der Heufelder Brücke aufzustellen.
Im Rahmen der Isar-Renaturierung in München wurde vorbildliche Öffentlichkeitsarbeit geleistet. Die Münchner haben die Baumaßnahmen mit regem Interesse verfolgt.

Schutzmaßnahmen

Die Maßnahmen zum Schutz wertvoller Vegetationsbestände am Triftbach und landschaftsbildprägender Einzelbäume im Auwald- und Laubwaldbereich sind wie im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) beschrieben umzusetzen, um die Eingriffe auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen.
Alte Laubbäume sind außer für das Landschaftsbild auch für das Angebot an Naturhöhlen enorm wichtig, insbesondere, da der Bestand durch die letzten Stürme beträchtlich dezimiert wurde.
Die Bodenkonzeption nach LBP muss zur Wiederentstehung einer blütenreichen Deichböschung (mit Großem Klappertopf, Pflanze des Jahres 2005 und Rosenkäfer, Insekt des Jahres 2000, bevorzugt auf Wiesenraute) am Triftbach und zur Schaffung der spezifischen Standortbedingungen für eine orchideenreiche wechselfeuchte Wiese am Böschungsfuß sorgfältig eingehalten werden.

Ausgleich für Eingriffe Offenlandstrukturen

Es ist sehr zu bedauern, dass geeignete Ausgleichsflächen (0,78 ha) noch nicht verfügbar sind.
Welche Strategie wird verfolgt, den erforderlichen Flächenerwerb in den nächsten 3 bis 5 Jahren zu realisieren?

Mit freundlichem Gruß

i.A. Anita Fuchs
Bund Naturschutz, Ortsgruppe Bad Aibling