Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 76 A "Ehemaliges US-Gelände, Teilbereich Wohlfühlpark"; 2. Änderung in den Nutzungsschablonen 4, 7 und 9


Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bedanken uns für die Beteiligung und nehmen im Auftrag der Kreisgruppe des Bundes Naturschutz wie folgt Stellung:


Begründung

Aus Sicht des Naturschutzes muss kritisiert werden, dass die überbaubare Grundfläche der Nutzungsschablone 9 zu nah an den Moosbach geschoben wird. Das alte Gebäude 316 hatte wesentlich größeren Abstand vom Ufer. Die überbaubare Grundfläche hat sich im Vergleich zu Gebäude 316 mindestens verdoppelt. Um mit der Bebauung ausreichend Abstand vom Moosbachufer einzuhalten, sollte die Nutzungsschablone 9 im Süden um ca. 50 Meter verkürzt werden. Der gesamte Gehölzbestand und eine naturnahe Uferzone sollten am Moosbach unbedingt, wie ursprünglich vorgesehen, erhalten werden. Nach dem vorliegenden Änderungsentwurf müssten viele Bäume gefällt werden.

Begründung:

Wir bitten um Beachtung der DIN 18920 "Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen".

Es sollten ausreichend Fahrradabstellplätze im Bereich der Gebäudeeingänge, möglichst überdacht, vorgesehen werden.

Mit freundlichem Gruß
i.A. Anita Fuchs
Ortsgruppe Bund Naturschutz Bad Aibling