Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 76 A "Ehemaliges US-Gelände, Teilbereich Wohlfühlpark"; 2. Änderung
in den Nutzungsschablonen 4, 7 und 9
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bedanken uns für die Beteiligung und nehmen im Auftrag der
Kreisgruppe des Bundes Naturschutz wie folgt Stellung:
Begründung
Aus Sicht des Naturschutzes muss kritisiert werden, dass die überbaubare
Grundfläche der Nutzungsschablone 9 zu nah an den Moosbach geschoben
wird. Das alte Gebäude 316 hatte wesentlich größeren Abstand vom
Ufer. Die überbaubare Grundfläche hat sich im Vergleich zu Gebäude
316 mindestens verdoppelt. Um mit der Bebauung ausreichend Abstand
vom Moosbachufer einzuhalten, sollte die Nutzungsschablone 9 im Süden
um ca. 50 Meter verkürzt werden. Der gesamte Gehölzbestand und eine
naturnahe Uferzone sollten am Moosbach unbedingt, wie ursprünglich
vorgesehen, erhalten werden. Nach dem vorliegenden Änderungsentwurf
müssten viele Bäume gefällt werden.
Begründung:
- Dem Gehölzstreifen am Moosbach fallen vielfältige ökologische Funktionen zu.
Darunter die Funktion des Wurzelwerks als wirksame
Ufersicherung, als Schutz vor Erosion und Uferabbrüchen. Wurzeln
der Bäume und Sträucher haben reinigende Wirkung, indem sie Salze
aus dem Wasser aufnehmen. Sie bieten Fischen Laichplätze und
Verstecke.
- Durch die Beschattung der Gehölze wird übermäßiges
Pflanzenwachstum und Verschlammung des Bachbettes gebremst. Die
Ufergehölze sind wertvolle Nahrungs- und Brutbiotope für mehrere
Vogelarten. Bachhaine und Ufergehölze sind Leitlinien, Schutz und
Jagdgebiete für Fledermäuse.
- Hochstaudenfluren im Bereich der Ufer sind ausgezeichnete Lebensräume für
Insekten und Lieferanten von Sämereien für körnerfressende Finkenvögel sowie Niststätten
für etliche Vogelarten. Nach BayNatSchG Art.13d Abs.1 Nr.3
zählen Bachläufe, deren Ufer und die begleitende Vegetation zu den
geschützten Biotopen und dürfen weder zerstört noch
beeinträchtigt werden.
- Wie alle Gewässer mit natürlichen und naturnahen Ufern üben auch
Bachläufe eine große Anziehungskraft auf Menschen aus. Sie bieten
in der Landschaft besonderen Erholungswert.
Soll eine
"Wohlfühlqualität" im Quartier des "Parkgeländes"
entstehen, so tut man gut daran, den Baumbestand weitestgehend zu
erhalten oder noch zu ergänzen. Unter landschaftsästhetischen
Aspekten ist es als besondere Gunst anzusehen, dass ein
Fließgewässer wie der Moosbach die zukünftige Parklandschaft
durchzieht. Es gilt, sich daraus ergebende Möglichkeiten geschickt
zu nutzen.
- Für den südlich angrenzenden B-Plan "Landschaftspark" ist der
Moosbach und seine Ufervegetation von gleicher Bedeutung wie für
den "Wohlfühlpark" und als natürliche Begrenzung der
Quartiersbebauung im Norden zu sehen.
Wir bitten um Beachtung der DIN 18920 "Schutz von Bäumen,
Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen".
Es sollten ausreichend Fahrradabstellplätze im Bereich der
Gebäudeeingänge, möglichst überdacht, vorgesehen werden.
Mit freundlichem Gruß
i.A. Anita Fuchs
Ortsgruppe Bund Naturschutz Bad Aibling